Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 1 (1902-1903)
- Issue
- Heft 11 (Februar 1903)
- Date
- 1903-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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191. Falle ist aber das einzige, alle B. J. C.er verbindende Prinzip das rassejüdische und nicht das jüdisch-nationale, und gerade dieser Gedanke wurde durch die Ablehnung des vorerwähnten Antrages desavouiert. Mit den besten Wünschen für den weiteren Verlauf des Semesters'. Die akademisch-wissenschaftliche Vereinigung „Veda". I. A. d. C. Hermann Löb. stud. med." Wir halten es für angebracht, der Veda unsere Antwort an dieser öffentlichen Stelle zu erteilen, nicht nur weil über die Vorverhandlungen über ihre Aufnahme in den B. J. C. in dieser Zeitung ausführlich berichtet wurde, sondern auch, weil schiefe Auffassungen unserer Tendenz von diesem oder jenem Standpunkte aus. deren einer wir in diesem Falle entgegenzutreten haben, an der Tagesordnung sind. Der grundlegende Punkt 1 des Kartellprogrammes des B. J. C. lautet: „der -B.J.C. ist der Sammelpunkt alier derer jüdischen Studenten, die sich bewusst als Juden fühlen und an der Entwicklung eines lebendigen Judentums mitarbeiten wollen/' Damit ist das Fundament des Bundes so weit als möglich gelegt. Jeder jüdische Student darf ihm angehören, dessen Gesinnung jüdisch ist, d. h. der mit Stolz Jude ist und im Judenltum nicht eine Erscheinung sieht, über weiche die Geschichte ihre Akten bereits geschlossen hat, sondern eine noch wirkende und weiter fortwirkende historiische Macht. So findet im B.J.C. sowohl der Religionsjude als auch der Nationaljude Platz, (wobei natürlich als Religionsjude diejenigen nicht mitrechnen, welche zwar als das wesentliche oder einzige die luden vereinigende Band die Religion ansehen, aber selbst weder religiös sind, noch irgend etwas dazu tun, um die Religion als einen lebendigen und Leben spendenden Faktor zu erhalten, und als Nationaljuden solche nicht gezählt werden, die zwar die jüdische Nationalität anerkennen, aber weder an ihren Fortbestand glauben, noch ihn wünschen oder erstreben.*) Was den Religionsjuden und den Nationaljuden gemeinsam ist, ist die schlechthin jüdische Gesinnung, das Streben nach einem lebendigen Judentum, worunter sich der eine natürlich etwas anderes vorstellt als der andere. Lediglich dies gemeinsame wird in den Statuten des B.J.C. verlangt, nämlich, um es noch einmal zu sagen: 1. das mit Stolz empfundene historische Bewusstsein „ich bin ein Jude", mag man den Stolz nun empfinden, weil man zu den Trägern einer Religion mit den und den erhabenen Ideen oder zu einer Nation von den und den hervorragenden geistigen und kulturellen Fähigkeiten gehört; 2. der Wille zu einem lebendigen Judentum, mögen nun die einen diesen Begriff mit dem, die anderen mit jenem füllen. Wenn uns die Veda (wie es ihr Vertreter auf dem Kartelltage getan hat) den Vorwurf machen sollte, dass wir auf diese Weise das Wort Judentum zu einem kautschukartigen Begriff machten und dabei der Klarheit verlustig gingen, so antworten wir darauf, dass bei aller Uneinigkeit in der Auffassung das Judentum etwas stofflich Vorhandenes, etwas historisch Daseiendes est, kein theoretisch konstruierter Begriff, der mit dieser oder jener Voraussetzung fallen kann.**) Darum ist es keine leere Phrase, wenn wir von „schlechthin jüdisch" und von „lebendigem Judentum" sprechen. — *) Man könnte glauben, eine theoretische Konstruktion, doch sind uns solche Leute bekannt. **) Hieran knüpft an die Begründung der Berechtigung der dm BJ.C. geschehenden Zusammenfassung aller bewusstjüdischen Elemente (unbeschadet der Berechtigung und Notwendigkeit des in unserer Zeit entbrannten Streites über die Frage: „\Vas ist das wesentliche die Jude» vereinigende Band?") Doch darüber sind wir ja mit der Veda einig.