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Der jüdische Student · 1903-01-01 · Heft 10 (Januar 1903) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
1 (1902-1903)
Issue
Heft 10 (Januar 1903)
Date
1903-01-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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Nr. 10. Judengesetze, die zu Anfang des Jahrhunderts ergingen, setzten sich offen als Ziel, es zu vernichten. Der Vater des preussischen Judenedikts von 1812, Kriminalrat Brandt, sah seinen eigenen Worten zufolge in diesem „ein gut anschlagendes Mittel, zwar nicht die Juden auf einmal, wohl aber das Judentum allmählich totzuschlagen"; sein Rat, der die Grundlage des Gesetzes vom 11. März 1812 geblieben ist, gipfelte in den Vorschlägen, die bisherige, staatlich anerkannte Organisation des Judentums zu zertrümmern, die Bande zwischen den einzelnen Synagogen so locker wie möglich zu gestalten, durch eine natürliche und billige Toleranz religiöse Spaltungen in ihrer Mitte zu befördern und die einzelnen Individuen durch Erlaubnis der Mischehen mit der nichtjüdischen Gesamtheit zu verschmelzen.1) Und die Motive zum baierischen Ju-denedikt von 1813 erklären „es müsse der jüdische Korporationsgeist zerstört werden/' Deshalb wird mit berechnender Grausamkeit die jüdische Gemeinde rein auf die Verwaltung von Kultusangelegenheiten beschränkt und es werden alle Massregeln getroffen, „damit nicht die alten Verbände unter neuem Titel wieder auferstehen und die Verwaltung für allgemeine und einzelne Judenangelegenheiten Beiträge eintreiben könne/' Darum wurde geplant, das jüdische Stiftungsvermögen staatlich verwalten zu lassen, darum wurde auch den jüdischen Gemeinden das Besteuerungsrecht genommen. Wer Beiträge zahlen wollte, sollte es tun dürfen, wer nicht wollte, den sollte man nicht zwingen können. Es ist nicht das Verdienst des baierischen Gesetzgebers, wenn in einer langen, karnpfreichen Entwickelung die Gemeinden sich ihr Recht zurück erobert haben.2) Massregeln solcher Art haben die Aktionsfähigkeit des Judentums geschwächt, sie haben die Organe verkrüppelt, mit denen es dem zerstörenden Einfluss der Zeit hätte entgegenarbeiten können. Die Entwickelung, die im 19. Jahrhundert eintrat, wird deshalb niemanden überraschen. Während die gewaltigen Assoziationen, die das Bild des Wirtschaftslebens umgestalteten, die Aktiengesellschaften, die Kartelle, die Genossenschaften, laut den Zusammenschluss aller Kräfte predigten, während der Katholizismus Arbeitervereine und Studentenverbindungen, Raiffeisenkassen und Missionen, Bauern- und Jünglingsvereine "gründete, während er so eine Macht erlangte, die dem Ansturm des Staates im Kulturkampf leicht widerstand, zerfiel, unberührt von der neuen Gestaltung der Dinge, das Judentum in ein paar hundert Gemeinden, deren keine für die andere sorgte. Immer loser wurde das Band, das ih're Mitglieder aneinander fesselte, die alten Zusammenhänge verschwanden, neue bildeten sich schwer. Der Strom der Zeit trieb die Menschen in die grossen Städte, die kleinen Gemeinden verödeten, aber niemand war da, der die sinkenden gestützt hätte. Scharenweise wanderten die jungen jüdischen Kaufleute vom Vaterjiause weg in die Fremde, stets in Gefahr, moralisch und geistig *) Brann, Jüdischer Volks- und Hauskalender 1901, S. 16, 17. S. 16, 17. **) Vgl. Seydel, Bayrisches Staatsrecht, Bd. 6, S. 328ff.

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