Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 1 (1902-1903)
- Issue
- Heft 3 (Juni 1902)
- Date
- 1902-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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2*o. 3. 87. Die hebräische Spraehe und Schrift und § 43 des Handelsgesetzbuches. Von Bruno Blau. Die Frage, ob hebräische Sprache und Schrift bei der Führung von Handelsbüchern angewandt werden dürfen, ist zu Anfang der 60er Jahre, als das „Allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch" in Kraft trat, mehrfach behandelt und fast einstimmig verneint worden. Sie galt allgemein als richtig beantwortet und hat den Juristen weiter keine Kopfschmerzen gemacht. Wenn wir diese, praktisch nicht unwichtige, Frage von neuem ventilieren, so ist dies durchaus gerechtfertigt. Denn heute, wo man wieder anfängt sich intensiver mit jüdischen Dingen zu beschäftigen, haben wir eine weit genauere Kenntnis von den Tatsachen, welche hier in Betracht kommen, als dies damals der Fall war. Der § 43, Abs. 1 des H.Q.B., der dem Art. 32, Abs. 1 des A.D.H.G B. entspricht, lautet: „Bei der Führung der Handelsbücher und bei den sonst erforderlichen Aufzeichnungen hat sich der Kaufmann einer lebenden Sprache und der Schriftzeichen einer solchen zu bedienen/6 Diese Bestimmung ist zur Zeit in der Kommission angenommen worden „unter der Anerkennung, dass die hebräische Sprache nicht zu den lebenden zähle V) Indem man so die hebräische Sprache und Schrift aus der kaufmännischen Korrespondenz und Buchführung verbannen wollte, stellte man sich auf den Standpunkt des Rechtszustandes, wie er vorher in Preussen und teilweise auch in Oesterreich auf Grund mehrerer Spezialgesetze2) normiert war. — Die — für Wissenschaft und Praxis selbstverständlich unverbindliche — Ansicht der Kommission ist nun von den meisten Schriftstellern3) ohne genauere Prüfung übernommen worden. Man beruft sich dabei vielfach auf zwei Aufsätze, die im „Centraiorgan f. d. deutschen Handelsstand'1 Bd. II (1863) No. 9 und in der „Allg. österreichischen Gerichtszeitung* Jg. 14 (1863) No. 44 zu finden sind. Doch ist in diesen Artikeln von der hebräischen Sprache garnicht die Rede, vielmehr haben die Verfasser das jüdisch-deutsche Idiom im Auge, welches mit der hebräischen Sprache nur einzelne Ausdrücke gemein hat, die aus dieser übernommen sind, während der germanische Bestandteil das