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Der jüdische Student · 1933-02-01 · Heft 1 (Februar 1933) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
30 (1933)
Issue
Heft 1 (Februar 1933)
Date
1933-02-01
Page
[Seite] (sequence 41)
Language
German
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denzen. Durchschnittlich sind sie alle „sprachlich" von der Schule und „s t o f f 1 i c h" von der Richtung abhängig. Man sieht es also — glaube ich — deutlich. Der Strom der gegenwärtigen neuhebräischen Literatur in seiner sprachlichen Vollkommenheit und m seinem inhaltlichen Naturreichtum entstammt, einer Vereinigung zweier Quellen: einer klassischen und einer neoromanischen. Sind die deutschen Juden eine nationale Minderheit? Schlußwort von Max Moses P o 1 k e. Meine Ausführungen zu obigem Thema sind von drei Bundesbrüdern heftig bekämpft worden. Ich hatte es nicht anders erwartet. Das ist nun einmal das Schicksal jeder neuen Ansicht, die mit herkömmlichen liebgewordenen Anschauungen bricht. Dem Zionismus ist es im Anfang nicht anders ergangen. Trotzdem möchte ich meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, daß meine „Widersacher" mir nicht diejenigen Argumente entgegengesetzt haben, die ich sonst zu hören bekomme und zwar auch von Zionisten, die ihre Erziehung nicht im K.J.V. genossen haben. Ich will nun nicht das Schlußwort dazu benutzen, um die in der Diskussion vorgebrachten Einwendungen zu widerlegen und als letzter recht zu behalten. Deswegen kann ich nicht auf alle vorgebrachten Einzelheiten eingehen, auch weil «der J.St. keine Fachzeitschrift und deswegen nicht zur Erörterung Staats- und völkerrechtlicher Schwierigkeiten geeignet ist. Nur Rolf Bieberfeld, der sich ja mit den erörterten Dingen erfreulicherweise offenbar besonders befaßt hat, möchte ich daran erinnern, daß auch die gerechte parlamentarische Vertretung der Minderheiten zu den noch unerfüllten Forderungeft gehört. Bekanntlich war ein dahingehender Vorschlag im Kopenhagener Manifest von 1918 und in der Denkschrift der jüdischen Delegationen enthalten, die am 12. Juni 1919 der Pariser Friedenskonferenz überreicht wurde. Hier liegen — ebenso wie bei den anderen von Rolf Bieberfeld mit Recht gerügten Mißständen — bedeutsame Aufgaben, auch für die deutschen Juden. Sie werden aber dieser Aufgabe nicht gerecht werden, wenn sie aus Gründen der Oppurtunität für sich selbst solche Bedenken haben wie Ernst Marcus. Ich möchte auf seine knappe Form noch knapper mit dem Hinweis auf Oberschlesien erwidern. Dort haben sowohl Polen wie Juden auf Grund des Genfer Abkommens vom Jahre 1922 die Rechte der nationalen Minderheiten mit einem im Verhältnis zu dem sonstigen recht guten Beschwerdeverfahren. Von jüdischer Seite ist von diesen Möglichkeiten bisher so gut wie gar kein Gebrauch gemacht worden. Es wäre aber im Anschluß an die Unruhen, die sich in Beuthen nach dem Potempa-Urteil abspielten, beinahe hierzu gekommen. Es genügte in diesem Falle das Vorhandensein einer Beschwerdemöglichkeit. Bekanntlich gibt es Gesetze, die ihren höchsten Wert gerade dadurch bewähren, daß es ihnen gelingt, durch ihr Dasein den Eintritt 39

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