Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 30 (1933)
- Issue
- Heft 1 (Februar 1933)
- Date
- 1933-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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III. „Mißbrauch der Gastfreundschaft der Bundesbrüder" — über dieses heikle Thema habe ich Euch namens des Landesverbandes offiziell einiges zu sagen. Ein großer Prozentsatz der Bundesbrüder, die besuchsweise nach Palästina kommen, machen in einer so unbedenklichen Form Anspruch auf Gewährung orientalischer Gastfreundschaft geltend, daß dies von unseren Palästinensern für untragbar gehalten wird. Der Besuch dieser Bundesbrüder wird als lästig empfunden, die von der irrigen Vorstellung ausgehen, Palästina sei das Land der schrankenlosen Freiheit. Im allgemeinen werden in ganz Palästina Touristen gerne begrüßt, man ist ihnen behilflich, soweit man irgend kann. Vergeßt aber nicht, daß die Einkommen und Lebensverhältnisse im Durchschnitt doch recht klein sind. Alle eingewanderten Westeuropäer versuchen in einem orientalischen Land mit orientalischen, d. h. kleinen, Verdienstmöglichkeiten eine europäische, d. h. teure, Lebenshaltung aufrechtzuerhalten. Dies ist naturgemäß nur schwer möglich. Für das kleine und gerade ausgeglichene Budget eines Haushalts ist es selbstverständlich eine unzulässige Belastung, wenn in übermäßiger Weise Gastfreundschaft verlangt wird. Dazu kommt, daß es immer wieder derselbe, verhältnismäßig kleine Kreis von Bundesbrüdern ist, der in dieser Weise in Anspruch genommen wird, — bei der steigenden Beliebtheit von Palästinareisen von diesen Bundesbrüdern doppelt unangenehm empfunden. Wenn diese Dinge im J.St. zum Abdruck kommen, so geschieht es deshalb, weil wir jenen Menschen, auf deren Wunsch es geschieht, alle Rücksicht schulden. Um so beklagenswerter erscheint es daher, daß offenbar auch Veranlassung besteht, das Benehmen der besuchsweise im Land weilenden Bundesbrüder, besonders aus der jüngeren Generation, zu beanstanden. Unsere Palästinenser äußern hier die Bitte, „sich ruhig ebenso zu benehmen, wie man dies bei einem Alten Herren im Berliner Westen tun würde". Es sind offensichtlich triftige Gründe vorhanden, die diese Erklärung veranlassen. Ich habe mich auch nicht kritiklos zum Ueberbringer derartiger Nachrichten aus Palästina gemacht, sondern mich durch Prüfung von Einzelfällen von der Berechtigung der Klagen überzeugt. Auf meine Frage, warum denn nicht jeweils erforderlichenfalls die entsprechenden Maßnahmen direkt ergriffen würden, wurde mir erwidert, daß man nicht seinerseits unbundesbrüderlich erscheinen wolle. Ich halte dies für eine falsche Rücksichtnahme, die nicht im Interesse des K.J.V. liegt. Meine scherzhafte Aeußerung, ob nicht ein Herr Schallt Grund zu diesen Beanstandungen gegeben habe, hatte die Feststellung zur Folge, daß drüben keine Möglichkeit besteht, die Behauptung K.J.V.er zu sein, einer Nachprüfung zu unterziehen. Zur Abstellung dieser und der anderen vorstehend gekennzeichneten Mängel wurde folgendes verabredet: 1. Jeder Bundesbruder, der nach Palästina reist, läßt sich vom Präsidium einen Ausweis ausstellen. 2. Dem Palästinaressort des Präsidiums werden die Reisepläne, besonders auch Datum der Ankunft im Land, bekanntgegeben. Es teilt sie einem noch festzustellenden Vertrauensmann in Erez mit, der seinerseits etwa erforderliche Maßnahmen trifft. Besonderer Wert wird auch auf die 28