Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 30 (1933)
- Issue
- Heft 1 (Februar 1933)
- Date
- 1933-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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c) In Kursen und Arbeitsgemeinschaften ist mehr als bisher für eine gründk liehe Ausbildung in jüdischer und allgemeiner Hinsicht hinzuarbeiten. Diese Ausbildung ist die Voraussetzung für eine sinnvolle Auseinandersetzung unserer Bundesbrüder mit den Problemen des Tages» Die nur oberflächliche Uebernahme sei es von ostjüdischen, sei es von palästinensischen Formen reicht nicht aus, um dem Leben unserer Menschen einen jüdischen Inhalt zu geben. Wir fordern daher eine eingehende Beschäftigung mit der Vergangenheit und der Gegenwart unseres Volkes, die ohne wirkliche Kenntnis des Hebräischen nicht zu erzielen ist. 1. Außenarbeit: Das Präsidium wird den Kartellorganisationen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse gemeinsam mit ihren Leitern eine planmäßige Arbeit für die zionistische Organisation und ihre Institutionen übertragen. Im J.St. soll dauernd über die Erfüllung dieser Arbeit (Erhöhung der Mitgliederzahl der Ortsgruppe, der Schekelzahl, K.K.L. — und K.H.-Aktion) berichtet werden. 2. Werbearbeit: Eine planmäßige und energische Werbearbeit bietet allein die Gewähr für die Kontinuität der Arbeit unseres Bundes. Jede Kartellorganisation und jeder einzelne Bundesbruder muß sich in den Dienst dieser Arbeit stellen, wobei mehr als bisher auf die Gewinnung von Abiturienten aus nichtzionistischen Kreisen zu achten ist. Eine möglichst frühzeitige Erfassung junger Menschen soll in geeigneter Weise erfolgen. Wenn möglich, sollen durch Schülerbünde an den Schulen Zellen für unsere zionistische Jugendarbeit geschaffen werden. 3. Palästinaverknüpfung: Einen wichtigen Bestandteil der Erziehungsarbeit bildet die Verknüpfung unserer Bundesbrüder mit Palästina. Geeignete Bundesbrüder sollen bei Berufsumschichtung durch das Kartell unterstützt werden. Eine regelmäßige Besprechung wichtiger Fragen des Aufbaues ist in den Verbindungsprogrammen vorzusehen. Jede Verbindung muß für einen dauernden Konnex mit ihren nach Palästina übersiedelten Bundesbrüdern sorgen. 4. Die körperliche Ertüchtigung unserer Bundesbrüder soll mehr als bisher gefördert werden. 5. UeberWeisungsarbeit: Eine planmäßige Ueberweisung ist Voraussetzung für die Arbeit der Verbindungen. Sie ist nur möglich, wenn der junge Bundesbruder schon frühzeitig darauf hingewiesen wird, daß auch in diesem Punkte das Sonderinteresse des Einzelnen hinter das der Gesamtheit zurückzutreten hat. Nach Möglichkeit soll erreicht werden, daß ein zu häufiger Wechsel des Verbindungsortes vermieden wird. 6. Ferienarbeit: Auch während der Ferien sind die Bundesbrüder zur zionistischen Arbeit verpflichtet. Am Schluß jedes Semesters hat der C. C. dem Präsidium mitzuteilen, wo jeder Bundesbruder während der Ferien sich aufhalten wird. Das Präsidium überweist den Bundesbruder der Kartellorganisation seines Ortes oder Bezirkes. Ihr untersteht der Bundesbruder während der Ferienzeit. 7. Inaktivenarbeit: Die Inaktivenzeit ist keine Ferienzeit von zionistischer Arbeit, Der Inaktive ist nur deshalb von der Verbindungsarbeit weitgehend befreit, um sich stärker für die allgemeine zionistische Arbeit zur Verfügung stellen zu können. An Orten, in denen keine Verbindung besteht, unter- 12