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Der jüdische Student · 1932-12-01 · Heft 11 (Dezember 1932) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
29 (1932)
Issue
Heft 11 (Dezember 1932)
Date
1932-12-01
Page
[Seite] (sequence 17)
Language
German
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einem Satz ausgedrückt, -den Prof. Hermann Heller einmal folgendermaßen formuliert bat: „Beim Völkerrecht setzt der Stärkere durch Rechtsbruch neues Recht." Was hätte es also für einen Wert, wenn wir wie Polke es ausdrückt: „Kläger aus eigenem Recht'* wären? Augenblicklich sind die Minoritäten nicht einmal imstande, vor dem ständigen Internationalen Gerichtshof im Haag aus eigenem Recht zu klagen* Sie können nicht einmal ohne Vermittelung eines Staates, der dem Völkerbundsrat angehört, diesem Beschwerden zuleiten. Es ist ständige Praxis des Völkerbundes, daß direkt an das Sekretariat gelangende Eingaben der .Minderheiten völlig unbeantwortet bleiben. Wir müßten, uns also erst immer einen fremden Staat suchen, der sich unserer Sache annimmt und wären so völlig vom politischen Spiel abhängig. Denn schließlich haben wir keine Regierung, die aus nationalen Gründen — wie für die Deutschen in Polen die Reichsregierung — für die Minoritäten ihres Volkes im Ausland eintritt. Ist aber schon eine Beschwerde dem Völkerbund auf diplomatischem Wege zugeleitet, so beginnt eine sinnreich komplizierte Siebung, in deren Verlauf ohnehin die meisten Sachen stecken bleiben. Praktisch gesehen käme es also für alle Minderheiten in weitgehendstem Maße auf den guten Willen des Aufenthaltsstaates an. Daß dieses Wohlwollen in kaum einem in Frage kommenden Lande vorhanden ist, ist sattsam bekannt. Es ist meist nur dort anzutreffen, wo der Staat, dessen Nation die betreffende Minderheit angehört, irgendwelche Druckmittel in der Hand hat. Völker, deren Hauptmasse in einem eignen Staat vereinigt ist, können gegenüber einem das Völkerrecht verletzenden Staat Repressalien wirtschaftlicher und fremdenpolizeilicher Art anwenden, wie es vor einiger Zeit bei der Liquidierung deutschen Eigentums in Polen akut war. Wir haben noch keinen eigenen Staat und sind daher nicht in der Lage, uns zu wehren. Fernerhin behauptet Polke, die de Bechen Juden könnten in ihren bürgerlichen Rechten gegenüber allen anderen Staatsbürgern nicht benachteiligt werden. Die Konsequenzen wären höchst bedenklich. Nur einige Gesichtspunkte sollen herausgegriffen werden: 1. Wir erhielten kaum ein Reichstagsmandat. Sollte es gelingen von den 120 000 wahlberechtigten Berliner Juden in jeder der beiden Berliuer Wahlkreise je 60 000 Stimmen auf die jüdische Liste zu vereinigen, so erhielten wir zwei Grundmandate, zu denen dann auf der Reichsliste bestenfalls noch zwei weitere Sitze hinzukämen. Demgegenüber sei darauf hingewiesen, daß 7-ur letzten Gemeindewahl in Berlin nicht ganz 30 000 Stimmen für die Jüdische Volkspartei und die Poale Zion abgegeben wurden. 2. Die Einordnung der Juden in die Minderheitenorganisation, ihr Bekenntnis zur völkischen Minderheit hat eine radikale Trennung, gewissermaßen eine „Zeichnung" zur Folge, deren wirtschaftliche Folgen grauenhaft -ein müssen. Schon heute ist durch den Wirtschaftsantisemitismus viel auf Mosern Wege getan. Hat erst einmal der Staat durch seine Statistik und ^egistration, die ihm ja heute nicht zur Verfügung steht, eine klare TrennunoSmög!ichkeitf so ist kein Grund vorhanden, daß nicht auch hier eine ähnliche wirtschaftliche Benachteiligung wie in Polen kommt. Man bedenke, <Uß die Aussicht besteht, daß bald wesentliche Teile der Wirtschaft monoponfeiert werden. Wir können uns hier auf keinen besseren Kenner der Verhältnisse als Nahum Goldmann berufen, der erst kürzlich darauf hingewiesen 307

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