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Der jüdische Student · 1932-12-01 · Heft 11 (Dezember 1932) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
29 (1932)
Issue
Heft 11 (Dezember 1932)
Date
1932-12-01
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
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In Polen und vielen anderen Ländern sind die Juden außer als Bluts¬ und Religionsgemeinschaft mindestens noch als Sprachgemeinschaft bestimmbar, zum Teil auch als Gemeinschaft von Tracht fund Sitte, und von den nationalen anderen Gruppen des Landes unterschieden. Der Wille zur Objektivität wird hier die jüdische Nationalität als nationale Minderheit im Lande bedenkenlos anerkennen. Wobei nur wieder der Fehler vermieden werden muß, aus deren Vorhandensein einer ganzen Reihe solcher jüdischnationalen Minderheiten in verschiedenen Ländern einen anderen Schluß für die Gesamtheit der Juden in der Welt zu ziehen, als daß die Gesaratjudenheit eine Bluts- und Religionsgemeinschaft bildet mit vielen Landesgruppen von stark ausgeprägtem, und anderen von abgeschwächtem bis fast völlig verschwundenem nationalen Charakter. Was Palästina angeht, so kann man jedem noch so assimilantenhaftem und alles jüdisch nationale heftig ableugnenden Juden klar machen, daß dort irgend eine andere jüdische Lebensgemeinschaft als eine nationale garnicht zur Diskussion stehen kann. Es gibt zwar eine palästinensische Staatsbürgerschaft, aber niemals eine palästinensische Nation, ebensowenig wie es eine palästinensische Sprache gibt. Es gibt eine palästinensische Wirtschaft, die heute noch sehr deutlich in eine jüdische und eine arabische gegliedert ist aber immer stärker zusammenwachsen wird, es kann aber in Palästina eine jüdische Gemeinschaft nur als Nationalgemeinschaft geben, die — ausgestattet mit allen dazugehörigen Eigenschaften, — nicht „nationale Minoritätsrechte" im Sinne des Völkerrechts, sondern nationale Rechte neben den nationalen Rechten der Araber besitzt und besitzen muß. Und kein deutscher Jude darf aus dieser palästinensischen Situation die Folgerung herleiten, daß der Lebenszustand der deutschen Juden deshalb verkannt oder rechtsbeeinträchtigt werden dürfte. Denn Deutschland gehört zu denjenigen Ländern, in denen ein nationaler; Charakter der hier lebenden Judenheit, wenn überhaupt nur in stark abgeschwächtem Maße anerkannt werden kann. Daran ändern alle gegenteiligen Behauptungen nichts, mögen sie von antisemitischer Seite kommen, oder aus unseren eigenen Reihen stammen. Nur dann, wenn die an sich falsche Behauptung Ursache von Tatsachenveränderung werden sollte, könnte durch die geänderten Tatsachen nachträglich die Behauptung gerechtfertigt oder vielmehr verwirklicht werden. So würde die Durchführung der Naziforderung, die Juden in Deutschland unter Ausländerrecht zu stellen, eine so wesentliche neue Abgrenzung der Juden von der anderen Bevölkerung herbeiführen, daß sowohl das nationale Zusammengehörigkeitsgefühl der deutschen Juden stark anwachsen, als auch die Notwendigkeit entstehen würde, völkerrechtliche, nationale Minoritätsrechte in Anspruch zu nehmen. Diese Auffassung der gegenwärtigen Lage der deutschen Judenheit als Gesamtheit steht keineswegs im Widerspruch dazu, daß Teile dieser deutschen Judenheit den nationalen Charakter ihres Judentums subjektiv empfinden. Es liegt hierin zumeist eine Vorwegnähme eines objektiv nicht vorhandenen, aber subjektiv in irgend einer Form erstrebten Zustandes. Es kann dabei völlig dahingestellt bleiben, ob das erstrebte Ziel von objektiven Gesichtspunkten aus überhaupt als erreichbar betrachtet werden kann, wie z. B. die stärkere Nationalisierung des jüdischen Lebens in Deutschland, oder ob das Ziel durch Uebersiedlung in der heutigen oder folgenden Gene- 305

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