Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 29 (1932)
- Issue
- Heft 10 (November 1932)
- Date
- 1932-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3537599-3537829-3537838--8508-3546571- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Kartell zu geben. Es ist daher erforderlich, von kleineren Einheiten auszugehen. 1. An Orten, in denen mehr als 6—8 Alte Herren ihren ständigen Wohnsitz, haben, sind Altherrengruppen (Altherrenbund) zu bilden, die von einem Bundes* prüder verantwortlich geleitet werden müssen. Diese Altherrenbünde müssen?]]e zwei bis drei Wochen regelmäßig ihre Veranstaltungen haben; sie sollten sich eventuell erweitern dadurch, daß geeignete Zionisten zu den Abenden eingeladen werden. Selbstverständlich soll damit kein Konkurrenzgebilde zur zionistischen Ortsgruppe geschaffen werden. Im Gegenteil, die K.J.Vergruppe muß den Kern der Ortsgruppe, darstellen und sich für alle Arbeiten der Ortsgruppe verantwortlich fühlen. Sie hat aber darüber hinaus die Aufgabe, den persönlichen Zusammenhang der Bundesbrüder untereinander und mit dem Gesamtkartell zu pflegen und die spezifischen Kartellaufgaben durchzuführen. Sie ist die Instanz, die zuerst mit der Werbearbeit, mit der Jugendarbeit für das K.J.V. zu beginnen hat. Sie hat dafür zu sorgen, daß die aktiven Bundesbrüder, die während der Ferien nach Hause kommen, dauernd in Verbindung mit Bundesbrüdern bleiben und auch in dieser Zeit zu zionistischer Arbeit angehalten werden, N 2. Diese Altherrenbünde in den einzelnen Städten bilden aber gleichzeitig den Vorort für die Bezirksgruppe der Umgebung. Diese Bezirksgruppe hat all die Bundesbrüder zu erfassen, die in einer räumlich nicht zu weiten Entfernung vom Orte des Altherrenbundes wohnen. Sollte in einem Bezirk ein solcher nicht bestehen, so bilden die Bundesbrüder dieser Gegend die Bezirksgruppe mit einer eigenen Leitung. Die Aufgabengebiete der Bezirksgruppe entsprechen denen des Altherrenbundes, erweitert dadurch, daß ihr auch die Landpropaganda zufällt. Mindestens allmonatlich einmal sollte die Bezirksgruppe eine Veranstaltung abhalten. 3. Die Bezirksgruppen und Altherrenbünde einer Provinz oder eines entsprechend größeren Gebietes bilden den Provinzialverband des K.J.V. Dessen Aufgaben sind mehr organisatorisch, indem er für die Untergruppen die Zentralstelle bildet, die Anregungen zu geben und die Kontrolle auszuüben hat. Es dürfte genügen, daß 2—3 mal im Jahr Tagungen des Provinzialverbandes stattfinden, die einmal die Aufgaben hätten, propagan- Filsch nach außen in größerem Stil aufzutreten und zweitens den Zusammenhang zwischen den einzelnen Bundesbrüdern und Gruppen zu festigen» 4. Nach wie vor wird es nötig sein, daß die Zentralstelle, das Alt- ^rrenressort im Präsidium, bestehen bleibt. Im Gegenteil die Arbeit dieses Ressorts wird erweitert und ausgebaut werden. Es wird dann endlich Möglichkeit haben, mit den Trägern der wirklichen Arbeit sich in Verv'"dung zu setzen und eine systematische einheitliche Altherrenarbeit durchführen. { Es ist selbstverständlich, daß diese Umorganisierung allein noch nichts lUr die Altherrenarbeit zu bedeuten braucht. Sie kann aber das Instrument 4CWfeo, das die Aktivierung eines großen Teiles der Altherrenschaft erst ^möglicht, der heute abseits steht, weil er von keiner Seite Anregungen *rHält und ohne Kontakt mit der Gesamtheit steht, sei es, daß er im heutigen '^erbskampf zionistisch müde geworden ist, sei es, daß er, von Natur in- |r,tlv/ das Medium des Bundes braucht, um zionistisch wieder aktiviert zu werden, n Zusammenhang mit dieser Organisierung steht eng die Arbelt des zioni^ti-