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Der jüdische Student · 1932-10-01 · Heft 9 (Oktober 1932) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
29 (1932)
Issue
Heft 9 (Oktober 1932)
Date
1932-10-01
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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Minderheit soweit ist, daß ^ie sich nicht nur bedrücken zu lassen braucht, c0ndern sich auch hiergegen mit den im Völkerrecht vorgesehenen Mitteln webrert darf. Nicht anders liegt es nämlich mit den in Deutschland lebenden Juden. Ihre Zerstreuung und Zersplitterung und vor allem ihre nach Kolienfcher tatsächlich erfolgte Eingliederung ist nicht so stark, daß sie nicht von jcr Umwelt eben wie eine nationale Minderheit behandelt werden. Wer es nicht glaubt, der sehe sici_nur eine der Rundschau-Nummern des Jahrganges. 1932 an. Er findet dort mehr Material, als ihm lieb ist. Der merkwürdige Standpunkt der zuständigen Stelle der ZVfD macht es aber unmöglich, hier- £e£cn etwas zu unternehmen. Ueberhaupt, das muß einmal bei dieser Gelegenheit gesagt werden, überläßt der deutsche Zionismus die gesamte Auseinandersetzung mit den judenfeindlichen Strömungen in Deutschland dem C.V. Seine falschen Methoden und seine Mißerfolge werden zwar gehörig gebrandmarkt. Aber der deutsche Zionismus hat bisher auch noch nicht einmal Jen Versuch gemacht, etwas anderes an dessen Stelle zu setzen. Der deutsche Zionismus begeht die Inkonsequenz, die Lösung des Judenproblems individualistisch staatsbürgerlich zu versuchen, obwohl er klar erkannt hat, daß dieser Lösimgsversuch der anderen geradezu kläglich Schiffbruch gelitten hat. Hierauf wird mit erfreulicher Deutlichkeit in einer kürzlich erschienenen Broschüre von dem Heidelberger Amtsgerichtsrat Hugo Marx „Was wird werden?" hingewiesen. Der Verfasser, der weder Zionist ist, noch dem Zionismus nahesteht, kommt zu dem Ergebnis: „Die Juden müssen die Rechte nationaler Minderheiten für sich in Anspruch nehmen. Nur von dieser Basis aus wird den deutschen Juden die gesicherte Existenzgrundlage zu schaffen sein, von der aus sie ihre religiösen, kultischen und kulturellen Interessen wahrnehmen können". Wenn eine solche Forderung jetzt sogar schon von einem Mitglied des C.V. erhoben wird, so dürfte es an der Zeit sein, daß die Leitung der ZVfD ihre Bedenken zurückstellt und die im Jahre 1919 begonnenen Versuche wieder aufnimmt. Was bedeutet es nun, wenn die deutschen Juden für sich die Rechte der rationalen Minderheiten in Anspruch nehmen? Diese Frage vollkommen beantworten, hieße auf das ganze völkerrechtliche Minoritätenproblem eingehen ,;nd würde den Rahmen dieser Ausführungen erheblich überschreiten. . Es sei 1 -iher nur folgendes gesagt. Es bedeutet einmal, daß die deutschen Juden in •^ren bürgerlichen Rechten gegenüber allen anderen Staatsangehörigen nicht ^nachteiligt werden können, und daß sie bei Zuwiderhandlungen die Möglichst haben, eine überstaatliche Instanz anzurufen. Hierbei muß zugegeben ■•^rden, daß nach geltendem Recht die Minderheiten von dem guten Willen p's Völkerbundrates abhängig sind, der sich aus politischen Gründen häufig 1 hindert sieht, ihre Interessen mit dem nötigen Nachdruck zu vertreten. Des- |'(l'^n müssen wir eben mit allen anderen Minderheiten anstreben, daß die 'llndcrheiten als Völkerrechtssubjekte anerkannt werden und die Möglichkeit '•«alten, vor dem ständigen internationalen Gerichtshof als Kläger aus eigenem ' r-cht aufzutreten. Es handelt sich hierbei um eine Forderung, die aus be- '•eiflichen Gründen gerade von den deutschen Völkerrechtlern mit großem ,UcWruck vertreten wird. 233.

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