Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 29 (1932)
- Issue
- Heft 9 (Oktober 1932)
- Date
- 1932-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3537599-3537829-3537837--8468-3546530- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Im Jahre 1919 schien es, als ob die Zeit «des nationalen Marranentums für die deutschen Juden zu Ende sei, zudem sich im Jahre 1916 an der Lausannei Minderheitenkonferenz auch Juden beteiligt hatten, und nachdem es gerade Juden gewesen waren, die den damals allmächtigen Wilson für die Belange aller nationalen Minderheiten zu gewinnen gewußt hatten. Im Jahre 1919 brachte die Jüdische Rundschau wiederholt Aufsätze, in denen die nationale Autonomie für die in Deutschland lebenden Juden gefordert wurde. Im Jüdischen Verlag erschien unter dem Pseudonym Dr. E. Simonsohn eine Broschüre „Die jüdische Volksgemeinde". In ihr wurde die ausdrückliche Forderung erhoben, daß die jüdischen Volksgemeinden sich nicht auf rein konfessioneller Grundlage aufbauen können, sondern die Vertretungsorgane einer nationalen Minderheit sind, die ihre kulturellen Angelegenheiten, welche aus ihrer geistigen Individualität resultieren, autonom regeln. Darüber hinaus suchte die ZVfD auch praktische Erfolge zu erreichen, Sie wandte sich mit Eingaben und einem ausführlichen Memorandum an den Reichsminister des Innern und die Mitglieder des Verfassungsausschusses der deutschen Nationalversammlung mit der Bitte, den Entwurf des heutigen Artikel 113 der Reichsverfassung dahin zu ändern, daß nicht bloß die fremdsprachigen Volksteile, sondern die nationalen Minderheiten des Reichs vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Am 16. Juni 1919 fand hierüber eine ausführliche Erörterung im Verfassungsausschuß der deutschen Nationalversammlung statt, wobei unser Gesinnungsgenosse Dr. Oskar Cohn die Wünsche der ZVfD vertrat , Auf einen ablehnenden Standpunkt stellten sich der jüdische Reichsminister «des Innern Dr. Preuß und der sozialdemokratische Abgeordnete Katzenstein, der im Handbuch <ler Nationalversammlung als konfessionslos bezeichnet wird. Die anderen Ausschußmitglieder beteiligten sich an der Debatte nicht, lehnten aber den Antrag Cohn ab. Ein nochmaliger Vorstoß des Abgeordneten Dr. Cohn in der Vollversammlung vom 15. Juli 1919 hatte denselben Mißerfolg. Seitdem leben die deutschen Juden einschließlich der Zionisten weiter im nationalen Marranentum. Im Jahre 1928 stellte sogar, wie bereits ausgeführt, die berufene Vertretung der deutschen Zionisten fest, daß diese keine nationale Autonomie für die Juden in Deutschland erstreben. Im jüdischen Lexikon vertritt bei dem Stichwort „nationale Mindern eitsrechte1' Kollenscher die Ansicht, daß in Deutschland die Juden nur einen geringfügigen Teil der Gesamtbevölkerung ausmachen und infolge ihrer Zerstreuung und Zersplitterung einerseits, in ihrer tatsächlich erfolgten Eingliederung in die Umwelt andererseits weder Gelegenheit noch Möglichkeit zur Ausübung nationaler Rechte haben. Ein künftiger Geschichtsschreiber würde hiernach also feststellen müssen, daß die deutschen Juden zv/ischen 1919 und 1928 aufgehört haben, eine nationale Minderheit zu sein. Gewiß kein Ruhmesblatt für den deutschen Zionismus. Aber glücklicherweise ist dem nicht so. Zwar hält die derzeitige Leitung der ZVfD mit ungeheurem Nachdruck an dem erwähnten Satz des Gemeindeprogramms von 1928 fest. Als sie erfuhr, daß ich ein Buch geschrieben hätte» in welchem die entgegengesetzte Ansicht vertreten wird, wurde ich dringend gebeten, die Veröffentlichung zu unterlassen. Aber die Ansicht Kollenschers hält doch einer näheren Prüfung nicht stand. Man kann ihr nämlich ohn* weiteres mit der Frage begegnen, von welchem Prozentsatz ab denn einC 232