Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 29 (1932)
- Issue
- Heft 8 (September 1932)
- Date
- 1932-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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dem Landesverband, ist die Durchführung 'jeder einheitlichen Aktion innerhalb eines Landes unmöglich. Niemand im Lande hat allen zionistischen Gruppen ocgenüber Autorität, niemand trägt die Verantwortung für den Zionismus eines Landes, an niemand kann sich die Exekutive wenden. Um die vertikale Linie ]n der Organisation, die Stufenleiter von der Exekutive zu den Mitgliedern durchzuführen und damit die Organisation übersichtlich, arbeitsfähig und sparsam zu gestalten, ist es notwendig, die Mitglieder der Sonderverbände in die Landesorganisation einzugliedern und so die Integrität der Z.O. zu wahren. Die Tendenz der Organisation muß* also auf die Zurückdrängung der Sonderverbände gerichtet sein. Ihre Existenz hat nur Berechtigung, soweit sie sich ihren Sonderaufgaben, z. B. der Propaganda unter Arbeitern oder der Verbreitung religiös-nationalen Kulturguts, widmen. Erreichen könnte man dies dadurch, daß man Mitglied der Z.O. nur durch Mitgliedschaft in der Ortsgruppe seines Wohnortes sein kann. Es steht dem einzelnen frei, daneben noch Mitglied einer Sonderverbandsgruppe zur Förderung deren spezieller Interessen zu sein. Diese Sonderverbandsgruppen, mit allen anderen in dem betreffenden Staate zu einem Landes-Sonderverband zusammengeschlossen, unterstehen dann einem Ressort Sonderverbände in der Zentrale des Landesverbandes. Natürlich bleibt es den verschiedenen Landes-Sonderverbänden unbenommen, sich zu interterritorialen Arbeitsgemeinschaften zusammenzuschließen, die jedoh keine wesentliche Bedeutung innerhalb der Z.O. haben sollen. Der eigentliche Träger der zionistischen Arbeit jedes Landes soll der Landesverband sein. Für alle Landesverbände sollte man ein Musterstatut aufstellen. Diese interterritoriale Einheitlichkeit hat sich bei den Komintern und der katholischen Kirche als sehr zweckmäßig erwiesen. Mitglied eines solchen Landesverbandes würden automatisch alle Mitglieder der Ortsgruppen in dem betreffenden Lande sein. Die Einrichtung des Delegiertentages ist beizubehalten, dieser hätte auch weiterhin die Leitung der Landeszentrale zu wählen. Für die Stellung des Vorsitzenden der Landesorganisation gilt in großen Zügen das über den Präsidenten der Z.O. Gesagte. Grundsätzlich anders als heute müßte das Verhältnis der Zentrale zu den einzelnen Mitgliedern und Ortsgruppen einerseits sowie zur Exekutive andererseits sein. Und zwar wieder gemäß den Grundsätzen der Autorität und des Zentralismus. Wie der Vorsitzende des Landesverbandes von der Exekutive Direktiven erhalten und gegebenenfalls abgesetzt werden könnte, so hätte er seinerseits das Recht, in die Verhältnisse jeder Ortsgruppe mit unbedingter Autorität einzugreifen. In den Landeszentralen, für die auch die Forderung möglichst kleiner Mitgliederzahl gilt, hat jedes Mitglied ein bestimmtes Ressort zu erhalten, dieses soll möglichst einem Ressort der Exekutive entsprechen. Die gleichen Kessorts müßten auch in jeder Ortsgruppe wiederkehren. Ein Normalstatut für alle Ortsgruppen wäre sehr zweckmäßig. III. Die Z.O.G. (Ortsgruppe) soll alle Zionisten an einem Orte zusammenfassen. Der Vorsitzende ist von der Mitgliederversammlung zu wählen und trägt gegenüber dem Landesverband die persönliche Verantwortung für alles, v,'a-s im Bereich seiner Ortsgruppe geschieht oder unterbleibt, er soll an )eder Stelle, in jedes Ressort der O.G. nach eigenem Ermessen eingn: in können. 211