Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 28 (1931)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober 1931)
- Date
- 1931-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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freien konnULösungen dieser Art ließen sich gut durch Ausbau eines Kuriensystems finden, das der Eigenart des Landes gernäß teils nach dem Territorialitäts-, teils nach dem Personalitätsprinzip zu organisieren wäre. Ein solches Palästina konnte ein Exempel für eine neuartige Gliederung eines Nationalitätenstaates schaffen. Dazu aber war es durch das Mandat berufen, in dem nicht ohne Absicht der Verfassungsartikel des Syrienmandates fortgelassen ist. Auch die Schwierigkeiten, die die problematischen Beziehungen der Araber und Juden zu dem Staate Palästina jetzt immer wieder aufzeigen, wären bei Beschreitung dieser neuen Wege beseitigt worden* Denn der Verzicht auf einen eigenen Staat mit einer Staatsnation, der von beiden Teilen gefordert wird, ist nicht so groß, wie er scheinen mag. Er ist jedenfalls nicht größer als der der Slowaken, der Kroaten und Slowenen auf eigene Staaten. Fehlte auf britischer Seite so die staatsmännische Führung, die, au! schematische Anwendung britischer Verwaltungsgrundsätze verzichtend, die Palästina gemäße Konstitution zu finden fähig war, so bedeutet diese Feststellung allerdings nicht Belastung des englischen Kontos mit der ganzen Schuld für die Fehler der Vergangenheit. Vor allem muß es auch der zionistischen Leitung zum Vorwurf gemacht werden, daß sie staatspolitisch versagt hat. Wir kehren zum Ausgangspunkt zurück: noch immer bietet die politische und juridische Basis des Mandates eine große Chance, wenn wir uns zu einer aktiven „National Home"-Politik aufraffen. Vielleicht nicht mehr lange. Aber noch ist die Gelegenheit da, die Führung der Palästina-Politik an uns zu reißen, wenn wir es verstehen, eigene konstruktive Pläne für eine Lösung der konstitutionellen Probleme zu entwickeln. Bereits das Vorhandensein großzügiger Projekte überhaupt würde England zwingen, sich sehr eingehend mit ihnen auseinander zu setzen. Denn sowohl das britische Kolonialamt wie die arabische Exekutive haben keine eigenen Lösungen, und der Druck von Genf und der Druck der Weltöffentlichkeit auf England würden sich steigern, wenn sich eine überlegene Initiative unsererseits entwickeln würde. Weizmaim selbst hat immer intuitiv erkannt, daß das Mandat anders als zum Zweck formaler Proteste ausgenutzt werden müßte. Er hat unermüdlich versucht, in seiner persönlichen Propaganda die Eigenart des Palästinamandates zu erklären und sich eine Oeffentlichkeit für seine Mandatspolitik zu schaffen. Aber ihm fehlten hochwertige Fachberater. Insbesondere waren auch seine juristischen Berater im besten Falle geschickte Advokaten. Keiner aber hatte die staatsmännische Note, die juristisch-politische Durchbildung, die die Leiter der großen Rechtsabteilungen der Außen- und Innenministerien besitzen müssen und deren man noch mehr bedarf, wenn man nicht an die Spitze eines bereits eingearbeiteten Apparates gestellt wird, sondern aus einem Nichts ein Etwas schaffen soll. Sehr schlecht war auch stets die Auswahl der von Fall zu F'all verwendeten Experten, die meist kraft selbst angemaßter Kompetenz in die Bresche zu springen pflegten. Es ist festzustellen: das Mandat gibt Raum für eine National Home-Politik großen Stils, die die quantitative Bedeutung des National Home für das jüdische Volk nicht beschränkt. Die Mandatsbestimmungen sind es nicht, die 288