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Der jüdische Student · 1931-07-01 · Heft 7 (Juli 1931) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
28 (1931)
Issue
Heft 7 (Juli 1931)
Date
1931-07-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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Ia der Begründung des Verfassungsgerichtshofes wird festgestellt, daß die Verordnung auf Rassengrundlage der Verfassung widerspricht und weder der Senat noch das Unterrichtsministerium solche Verordnung zu erlassen berechtigt gewesen. sind. Bekanntlich hat die Wiener Studentenschaft nach Verkündung des Urteils einen schon vorher gefaßten Beschluß ausgeführt und eine „judenreme Woche" einführen wollen, sie haben das mit dem üblichen Terror und einer bisher kaum für möglich gehaltenen Roheit getan, ohne daß die akademischen Behörden eingriffen, ja unter Billigung der akademischen Behörden, die die Polizei am Einschreiten hinderten. Diese Studentenunruhen waren für die Nationalisten in Deutschland das Signal, systematisch an allen Universitäten in gleicher Weise Unruhen zu stiften. In Berlin gaben Ihnen die kommunistischen Studenten dazu erwünschte Veranlassung. Eine völlige Nachahmung der Wiener Sitten ist vor allem am Widerstaade der Deutschen Studentenschaft, aber auch zum Teil an dem Eingreifen der Universitätsbehörden gescheitert. Wie lange noch? Wir müssen uns mit Rücksicht auf den Raummangel versagen, auf diese Vorgänge ausführlich einzugehen. Wir fürchten aber, wir werden dazu Veranlassung haben und diese Vorgänge nicht als eine Episode betrachten können. Briefe an die Redaktion Liebe J.St.-Redaktion! Der letzte J. St. verdient in mancher Hinsicht Anerkennung. Das Gewand, in das Du das Heft gekleidet hat, ist klar und übersichtlich. Die Einteilung und Anordnung der Artikel macht gerade einen solchen umfangreichen J. St. besser und leserlicher; auch inhaltlich wird er wohl allen Bundesbrüdern Interessantes gebracht haben. Es mag sein, daß es notwendig war, mit Rücksicht auf den bevorstehenden Kongreß eine Doppelnummer erscheinen zu lassen. Trotzdem bleibt zu wünschen, daß Du Dein Versprechen wahrmachst und in Zukunft den J. St. monatlich herausbringst. Unsere Zeitschrift ist besonders für viele Bundesbrüder in der Provinz die einzige Möglichkeit, sich vom Leben im Kartell ein Bild, zu machen. Wenn der J. St. nicht mindestens monatlich erscheint, kann er dieser Aufgabe nicht gerecht werden. Bei dieser Gelegenheit ist den Bundesbrüdern dringend ans Herz zu legen, pünktlich ihre Zahlungen an das Präsidium zu leisten, damit sie an einem Nichterscheinen unserer Zeitschrift nicht mitschuldig werden. Und nun will ich Dich doch kritisieren, oder vielleicht nur Dir mehr Mut machen: der J. St. soll etwas vom Leben des Kartells vermitteln. Er muß daher nach meiner Meinung viel inniger mit dem Kartelleben in Berührung stehen. Eine gute Zeitschrift herauszugeben, genügt nicht; sie ist noch lange nicht die Zeitschrift des Kartells. Es ist gar nicht notwendig, nur großen 222

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