Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 28 (1931)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
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Nicht wahr, wir verstehen, wie ein Bundesbruder, ein Zionist, es unternommen hat, dieses Buch vom „Messias" Sabbatai Zewi zu schreiben. Er ist nicht nur ganz tief in die Lebensgeschichte eines jüdischen Menschen, sonr dern mit souveräner Beherrschung des gesamten Quellenmaterials in die Erkenntnis der Geschichte unseres Volkes eingedrungen und hat aus der eigenen Sehnsucht nach der Zukunft dieses Volkes den tiefen Sinn seiner Geschichte aufgedeckt. Gehet hin und leset dieses Werk eines der unsrigen, damit auch euch der Sinn der Geschichte unseres Volkes sich offenbare. Mitteilungen des Präsidiums Ehrenratsache. In der Ehrenratsache gegen Bbr. Victor Cahn hat der Ehrenrat des Erich Rosenkranzbundes, in dem die Bbr.Bbr. Ludwig Mayer, Georg Herlitz und Lipmann Baruch als Ehrenrichter fungierten, folgendes Urteil verkündet: „Bbr. Cahn wird wegen der Anklagen, die gegen ihn in dem Brief von Herrn Max Epel erhoben wurden und im Zusammenhang mit Pflichtverletzung gegenüber seiner Frau und seinen Kindern stehen, freigesprochen. Wegen des Schreibens an das Amtsgericht Wedding vom 29. August 1930, ferner wegen eines Schreibens an die Jüdische Gemeinde Berlin vom Oktober 1930 wird Bbr. Cahn zur Strafe der verschärften Rüge verurteilt unter Veröffentlichung des erkennenden Teils des Urteils im J.St. Es wird ihm aufgegeben, binnen acht Tagen sowohl dem Amtsgericht Wedding gegenüber als auch gegenüber Bbr. Silberstein zu erklären, daß er den Inhalt der obigen Briefe mit dem Ausdruck des Bedauerns zurücknehme. Abschrift dieses Schreibens ist binnen der gleichen Frist dem Vorsitzenden des Ehrenrats zu übersenden." * Antrag des Präsidiums zum Kartelltag. Das Präsidium wird auf dem nächsten Kartelltag folgenden Antrag stellen: Diejenigen Bundesbrüder, die trotz ordnungsmäßiger Aufforderung seitens der Keren-Hajessod-Kommission des K.J.V. ihre Keren-Hajessodpflicht nicht erfüllen, d. h. weder ihren Beitrag zahlen, noch ausreichende Gründe für die Nichtzahlung des Beitrages beigebracht haben, sind ohne Ehrenratsverfahren aus den Listen des K.J.V. zu streichen. Präsidium des K.J.V. * Beitrag für das I. Quartal« Wir machen darauf aufmerksam, daß bei der Einziehung des Beitrages für das I. Quartal 1931 die Kartelltagsumlage miteingezogen wird, die für Alte Herren 2,— M., für Aktive 1,— M. beträgt. Diese Umlage ist von allen Bundesbrüdern zu zahlen. 37