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Der jüdische Student · 1930-10-01 · Heft 9 (Oktober 1930) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
27 (1930)
Issue
Heft 9 (Oktober 1930)
Date
1930-10-01
Page
[Seite] (sequence 33)
Language
German
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wünschter Faktor zionistischen Lebens. Und so findet das Burschenexamen (als Abschluß der Fuxenstunden) seinen Sinn darin, dem jungen Akademiker neben dem auf der Hochschule erworbenen allgemeinen Wiissen auch ein gewisses jüdisches Wissen zu garantieren. Die Struktur der Verbindung leistet besonders bequeme Handhabe dazu: an die Fuxenzeit knüpfen sich die Fuxenstunden, an die Promotion zum Burschen das Examen. Wohl die geringste Bedeutung für die zionistische Verbindung kommt dem Komment zu. Abgesehen davon, daß er eine Hilfsrolle am Symbol und damit indirekt an der Disziplin spielt, bildet er die rituelle Form feuchtfröhlicher Geselligkeit und bleibt insofern dem „Geschmack" der Einzelverbindung überlassen. Nur ist hier dem Irrtum zu begegnen, als widersprächen Trinksitten an sich dem jüdischen Charakter. Ueberhaupt trifft es nicht zu, Symbolismus vertrage sich nicht mit jüdischem Wesen. Zunächst ist es wohl nicht möglich, das jüdische Wesen sicher und klar zu formulieren, und schließlich begegnen wir symbolischen Dingen und Handlungen z. B. im jüdischen Ritus in reicher Menge. Was die Frage der Entlehnung fremder Form betrifft, so gilt es hier zwischen aktiver und passiver Assimilation3) zu unterscheiden, welch erstere ja unentbehrlicher Bestandteil einer jeden kulturellen Entwicklung ist. Welche nun im gegebenen Falle vorliegt, ist nicht präzis zu bestimmen: wir befinden uns hier auf einem Gebiet, auf dem der Gedanke versagt, und die Tat letzten Endes den Ausschlag gibt. Unser Bild einer zionistischen Verbindung bliebe unvollständig, würde es nicht durch einen Zug ergänzt, der sich potentiell bei jeder Korporation vorfindet, den aber Verfasser in besonders ausgebildeter Form bei seiner eigenen kennt: eine in feste juristische Form geprägte, innerhalb der Verbindung öffentliche Gewalt, ein geschriebenes Gesetz, das vom Burschenkonvent in legislativer und richterlicher Gewalt gehandhabt wird, wobei die Ausführung dem Chargierxenkonvent obliegt. Der Burschenkonvent regiert insofern vor einem (relativ) weiteren Forum, als ja die Fuxia Objekt, die Inaktiven und Alten Herren passive Subjekte des Rechtes sind. Nur wer das Maß der Bindung des Einzelnen an die Korporation kennt, ist imstande, zu ersehen, welch große Macht und Verantwortung einzelnen Bundesbrüdern gegenüber in die Hände des Konvents gelegt ist. Diese Machtbefugnis des Burschen in inneren und äußeren Angelegenheiten gibt der Verbindung einen politischen Anstrich, wenn wir unter Politik „jede selbständig leitende Tätigkeit" (Max Weber) verstehen. Gleichsam staatliches Gepräge erhält sie nach innen durch die Tatsache, daß ein ausführendes Instrument in Gestalt der Fuxia zur Verfügung steht, dessen Bindung durch strikten Befehl und Gehorsam einer Armeedisziplin nahekommt. Wir sehen auch in dieser „Politisierung" der Verbindung einen speziellen Ausdruck des jüdischen Willens zum Leben, der als Wille einer Nation auf staatliche Formung des natürlichen Bedürfnisses nach geselligem Zu- 3) Muß darauf hingewiesen werden, daß mit der Uebernahme der korporeilen Form zugleich deren Modifizierung im eigenen Sinne: Hebraisierung, in steigendem Maße erfolgt? 31

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