Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 27 (1930)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 69)
- Language
- German
- Belongs to
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rsönüchkeiten bearbeitet werden können, die sich mit ihm bereits in der Entwicklungszeit eingehend befaßt haben. Man wird in dieser Aufzählung vielleicht zwei Gruppen von Sondergebieten vermissen: Staatsfinanzen (das Wort in seinem weitesten Ausmaß genommen) und Sozialpolitik. Die Unterlassung ist Absicht, denn diese beiden Gebiete sind „modern" geworden und bedürfen demnach aus zwei Gründen keiner eingehenderen Beleuchtung. Als modern ziehen sie an sich schon das Augenmerk auf sich, — sie haben aber auch übergroßen Zulauf und dürften übersetzt sein, bis diejenigen für selbständige Arbeit reif geworden sind, die ihr Studium jetzt eben begonnen haben. Ratschläge allgemeiner Art wird man dem jungen Studenten kaum auf den Weg zu geben brauchen; das Abc des Berufes, Bilanzenlesen, Statistik sind selbstverständliche Voraussetzung. Nur soll er in jedem Fall versuchen, zu den Quellen vorzudringen, das heißt also sich nicht mit abgeleitetem Material (Zeitungen!) begnügen, sich auch seine Schlüsse nicht von anderen Leuten zuschneiden und zusammennähen lassen. Wenn das Studium überhaupt einen Zweck haben soll, so muß es den Menschen zum scharf logischen Denken und zum selbständigen Denken unter eigener Verantwortung erziehen. Diese beiden Eigenschaften sind auch für den Handelsredakteur wichtig, noch wichtiger allerdings ist wohl eine gewisse, gar nicht geringe Charakterstärke. Denn der Handelsredakteur steht mehr in der „Drecklinie" als die meisten anderen Berufe, die Minister vielleicht ausgenommen. Und ein nicht sorgsam abgewogenes Wort kann ihn ebenso seine Stellung kosten wie diese. Das ist keineswegs immer eine Unehre für ihn, aber der Jünger eines Berufes soll sich von vornherein 'auch über dessen Gefahren im klaren sein. * Mitteilung des Finanzressorts. Es hat sich bei unseren Bundesbrüdern die Unsitte eingebürgert, Beiträge nicht zu zahlen, die Nachnahmen nicht einzulösen und erst dann wegen Stundung oder Streichung des Beitrages mit uns zu korrespondieren, wenn wir eine persönliche Mahnung an die Bundesbrüder hinausschicken. Ganz abgesehen davon, daß auf diese Art und Weise unnütze Arbeitskraft und große Beträge an Material und Porti aufgewendet werden, halten wir diese Art der Nichterfüllung der Beitragspflicht für unbundesbrüderlich und im höchsten Maße unanständig. Diese Art hat besonders bei unseren jungen aktiven Bundesbrüdern eingerissen. Wir werden in Zukunft auf dem Wege über die Verbindungen mit allen Mitteln, die uns die Beitragsordnung gibt, gegen - diese Bundesbrüder vorgehen. Wir erwarten, daß jeder Bundesbruder, der nicht in der Lage ist, Beitrag zu zahlen, sich rechtzeitig an uns wendet, rechtzeitig, d. h. unmittelbar nach Empfang der Zahlungsaufforderung und nicht erst, nachdem er die Nachnahme verweigert hat. Das Präsidium des K.J.V. Finanzressort Hermann Tumbowsky. 69