Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 27 (1930)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
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Nichtakademiker können ausnahmsweise als O. V. G. in das Kartell aufgenommen werden, doch hängt ihre Aufnahme von der einstimmigen Genehmigung des Präsidiums, dem die aufnehmende Verbindung ein ausführlich begründendes Gesuch einreichen muß, ab. 2. Leibburschenfrage. § 65, Abs. 2, Satz 1. Jeder Fuchs soll während des ersten Semesters nach seiner Aufnahme einen Leibburschen wählen. 3. Ueberweisungen (gemeinsam mit der Zephirah, Breslau). § 69, Abs. 3. Lehnt eine der Verbindungen die Ueberweisungen ab, so ist von ihr abzusehen. 4. Inaktivierung. § 71, Abs. 1. Jeder K. J. V.er, der mindestens sechs Semester aktiv gewesen ist, kann auf sein Gesuch inaktiviert werden. 5. A. H.ierung. § 72, Abs. 1. A. H. kann nur werden, wer mindestens 23 Jahre ist und dem K. J. V. acht Semester angehört. * V. J. St. Maccabaea ~ Berlin. 1. Der B.C. jeder Verbindung ist verpflichtet, zu Ende jeden Semesters über die Eignung jedes Fuchsen der Verbindung für das Kartell zu beraten. Vor einer Beschlußfassung ist der betreffende Fuchs zu hören. 2. § 64 Kartellordnung lautet: Die Einführung darf nicht auf einem Konvent an demselben Tage erfolgen, an welchem der Aufnahmebeschluß gefaßt ist. 3. Das Präsidium soll es sich zur Pflicht machen, in jedem Semester die Verbindungen zu veranlassen, zum Zweck der Hebung des Niveaus und um die arbeitsbereiten und persönlich brauchbaren Bundesbrüder zusammenzufassen, eine Aktion durchzuführen, die das Kartell von ungeeigneten Bundesbrüdern befreit. 4. Für das Ueberweisungsressort werden folgende Richtlinien aufgestellt: a) Falls die bestehenden Verbindungen nicht in durchaus befriedigender Weise besetzt werden können, so ist die Zahl der aktiven Verbindungen so weit zu reduzieren, daß eine gute Besetzung ermöglicht wird. Dabei ist davon auszugehen, daß nicht allein eine genügende Zahl, sondern auch ein leistungsfähiger, geschlossener Kreis von Bundesbrüdern für eine gute Besetzung erforderlich ist. b) Auf Kontinuität der Besetzung über mehrere Semester hinweg ist entscheidendes Gewicht zu legen. c) Die Auswahl der Verbindung soll danach erfolgen, daß im Einzelfall die Einfügung de,s B'undesbruders in die betreffende Verbindung auf Grund aller persönlichen Verhältnisse eine möglichst fruchtbare ist. Besonders ist auch auf die gesunde Struktur der Verbindungen nach Altersgenerationen zu achten.