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Der jüdische Student · 1930-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1930) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
27 (1930)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1930)
Date
1930-01-01
Page
[Seite] (sequence 41)
Language
German
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V. J. St. Kadimah-Berlin. Resolutionen an das Präsidium. 1. (gemeinsam mit der Zephirah, Breslau). Der Konvent der Kadimah wünscht, daß das Präsidium Vorbereitungen zum K. T. trifft, die geeignet sind, die Durchführung des K. T. in technischer Hinsicht, insbesondere die Anfertigung eines stenographischem Protokolls und seine baldmögliche Veröffentlichung, reibungslos zu gestatten. 2. (gemeinsam mit der Zephirah, Breslau). Der Konvent wendet sich mit Entschiedenheit gegen den Plan des Präsidiums, auf dem K. T. eine politische Debatte unter Einleitung eines Referenten und Korreferenten stattfinden zu lassen. Der Konvent ist der Meinung, daß der K. T. des K. J. V. nicht der geeignete Ort ist, einen zionistisch-politischen Kampf zum Austrag zu bringen und sieht in der Maßnahme des Präsidiums einmal eine Gefahr für diesen K. T., dann aber auch eine Verkennung der Aufgaben des K. T. überhaupt, der nicht zum Tummelplatz politischer Anschauungen gemacht werden darf. 3. Die V. J. St. Kadimah billigt den Präsidialvorschlag von A. H. Schloß zum Präsiden, wünscht aber, daß bis zum K. T. vom Präsidium weiter Verhandlungen geführt werden, die eine Verjüngung des Präsidiums gewährleisten. Anträge an den K. T. 1. Decharge. Der K. T. erteilt dem scheidenden Präsidium Decharge. 2. Verhandlungendes K. T. (gemeinsam mit der Zephirah, Breslau). Die Verhandlungen des K. T. finden unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt. Die Verhandlungen sind interne und fallen als solche unter die Bestimmung des § 78 der K. O. 3. Protokoll (gemeinsam mit der Zephirah, Breslau). Der K. T. bestimmt, daß das Protokoll der Verhandlungen in kürzester Zeit zu veröffentlichen ist. 4. Werbebroschüre (gemeinsam mit der Zephirah, Breslau). Der K. T. beauftragt das Präsidium mit der baldmöglichsten Herausgabe einer Werbebroschüre. Anträge zum Kartellstatut. Der K. T. ändert die folgenden Paragraphen der K. O., die von jetzt :ab lauten sollen: 1. Mitgliedschaft. § 63. Die Mitgliedschaft einer Verbindung können nur Akademiker erwerben, die gewillt und imstande sind, den an sie gestellten Forderungen gerecht zu werden. 41

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