Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 27 (1930)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
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die Kommission verantwortlich ist. Das Gutachten ist eine positive oder negative Empfehlung an den B. C, der selber entscheidet, b) Hebräisches Examen über: 1. Formenlehre mit Ausnahme der schwierigsten Anomalien (Verbstämme) in Form eines Extemporale, 2. Unterhaltung im Umkreis eines bestimmten Wortschatzes auf Grund eines Lehrbuches, 3. Lektüre und Uebersetzung eines leichten punktierten; Textes. 10. Verlängerung der Normal-Fuchsenzeit um ein, also auf drei Semester. IV. Im Gegensatz zu Justus Schloß halte ich die Einführung des hebräischen Altherren-Examens für richtig, weil das wenige, was auf diesem Gebiete erreicht worden ist, zum größten Teil darauf beruht. Vom hebräischen Burschenexamen (s. o. Nr. 9b) verspreche ich mir noch mehr (denn was Häuschen nicht lernt usw.), aber wir hätten es nie wage» können, es einzuführen, wenn das A. H.-Examen nicht vorangegangen wäre. Im übrigen fehlt es noch durchaus an der Schaffung einer hebräischen Atmosphäre im Kartell. Auf die Dauer ist zwar das eigentliche Lernen entscheidend, aber seine Intensität kann sehr gefördert werden, wenn allen Bundesbrüdern das lebendige Gefühl (nicht nur die Erkenntnis) dafür gegeben wird, daß es unsere Sprache ist, die wir lernen, wenn also das große Fremdheitsgefühl überwunden wird, das der assimilierte Anfänger meist zum Hebräischen hat. Aber auch für den bereits etwas Fortgeschrittenen ist es von höchster Wichtigkeit, sobald wie möglich eine praktische Betätigungsmöglichkeit für seine theoretischen Kenntnisse zu finden. Der Typus des ewigen Sprachschülers, der acht Semester hebräisch lernt, fließend schwierige Texte liest, aber beim einfachsten Gespräch Schwierigkeiten hat, ist sozusagen ein national sehr unerfreulicher: die Klassizität der Sprache steht für uns an zweiter Stelle, vor allem deshalb, weil nur die wenigsten fähig sind, ein solches „akademisches" Arbeiten auf die Dauer mitzumachen. Es kann ruhig schon in sehr frühem Stadium mit dieser hebräischen Praxis begonnen werden, man lernt auch durch Stammeln. Vor allem muß man also damit anfangen, das Hebräische im Alltag des Kartells einen auch «äußerlich erkennbaren Platz einnehmen zu lassen, der seiner Wichtigkeit als Aufgabe für uns entspricht. Ich schlage daher vor: 11. Hebräische Bezeichnungen für unsere Kartelleinrichtungen*). 12. Hebräische Lieder, d. h. zuerst ein hebräisches Liederblatt mit 20 Liedern (kein einziges allgemein bekanntes darunter) mit punktierten Texten und Noten, Vokabularium für die schwierigeren Worte. Das ist eine Aufgabe für eine einzelne Verbindung! (Bei sorgsamer Vervielfältigung in Wachs, Druck unnötig.) •> Die Bezeichnungen Berliners sind sicher zum Teil brauchbar. Also Saken, Zair, Rosch. CC Waad, AC Assefah, BC W'idah, Präsidium Merkas, Kartelltag Moazah, Verbindung Agudah. — Was heißt Leibbursch? Saken p'rati? 33