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Der jüdische Student · 1929-06-01 · Heft 6 (Juni 1929) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
26 (1929)
Issue
Heft 6 (Juni 1929)
Date
1929-06-01
Page
[Seite] (sequence 17)
Language
German
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Juden geleistet wird. Für den Schutz der jüdischen Arbeit ist bisher nur ein Mittel bekannt: die Gründung von Schchunoth-Qodim, d. h. die Gründung von Siedelungen, die dem jüdischen Arbeiter Wohnung und eine bescheidene Grundlage der Existenz gewahren und ihn damit in die Lage versetzen, mit einem Arbeitsreallohn auszukommen, der seine schon aus der Siedlung gedeckten Bedürfnisse nicht in sich schließt. Von revisionistischer Seite ist der Gedanke propagiert worden, Yemeniten ins Land zu bringen und sie vorwiegend als Lohnarbeiter zu verwenden, weil sie zu billigeren Löhnen arbeiten und mit den Arabern besser konkurrieren können. Diesen Gedanken lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab. Der yemenitische Jude ist uns im Lande genau so willkommen wie jeder andere Jude. Aber weder darf er dazu verurteilt sein, den Knecht des europäischen Landbesitzers zu spielen, noch darf man ihm die Rolle anweisen, zusammen mit Arabern die Lohnforderungen europäisch-jüdischer Arbeiter zu unterbieten. Ueberhaupt hat eine vernünftige Arbeitspolitik nicht auf Senkung der Lebensbedürfnisse der jüdischen Arbeiterschaft, sondern eher auf Hebung der Bedürfnisse ihrer Konkurrenz auszugehen.» Wir verlangen, daß gerechte Arbeitsbedingungen für den Arbeiter durchgesetzt werden. Wir verlangen angemessene Löhne und ein System der Sozialversicherung. Wir verlangen auch, daß der Arbeiter die Form seiner Siedlung (Kwuzah, Moschaw usw.) selbst bestimmt, wobei er si:!: allerdi-igr. eine Einschränkung gefallen lassen muß: Er muß verzichten auf Formen, die als unwirtschaftlich erkannt werden. An der Wirtschaftlichkeit der großen Kwuzoth (wie Ain Charod) zweifeln heute weite Kreise (davon wäre vielleicht in einem anderen Zusammenhange einmal ausführlich zu sprechen, hier fehlt der Raum dafür). Aber wenn, wie es bisher den Anschein hat, die mittlere und die kleine Kwuzah sich bewähren, so darf dieses System nicht aus einer prinzipiellen feindseligen Haltung heraus abgelehnt werden. Vielleicht werden noch Jahre vergehen, bis wir klar erkennen, welche Formen der Siedlung wirtschaftlich sind. — Wir fordern auch das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Siedler und müssen es ablehnen, wenn der Misrachi in die Vertrage der Leitung mit den Siedlern Bestimmungen darüber aufgenommen haben will, daß gewisse Vorschriften des Religionsgesetzes vom Siedler zu wahren sind. Es geht nicht an, die Gewissensfreiheit eines Menschen in dem Vertrage, der die Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz bildet, zu vergewaltigen. Wir verlangen andererseits auch, daß die Leitung ihre Freiheit gegenüber den Siedlern behält. Darum lehnen wir den Gedanken der Gesellschaft „Nir" ab, soweit dadurch eine besondere Instanz zwischen den Siedler und die Leitung eingeschaltet und die Verhandlungsfreiheit der Leitung beschränkt werden soll. Bei aller Anerkennung der großen Leistungen unserer Arbeiterschaft ist es unmöglich, die Leistungen des Mittelstandes und des privaten Unternehmertums aus dem Aufbauwerke hinwegzudenken. Obwohl der allgemeine Zionismus den Gedanken des Keren Kajemeth geschaffen und bis heute getragen hat, und obwohl er immer ein Träger dieses Gedankens bleiben wird, muß er doch anerkennen, daß die im Privatv 17

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