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Der jüdische Student · 1929-04-01 · Heft 3-4 (April 1929) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
26 (1929)
Issue
Heft 3-4 (April 1929)
Date
1929-04-01
Page
[Seite] (sequence 25)
Language
German
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sehen Zionisten grundsätzlich ab. Wenn man ein Kartellführer sein will, muß man es unter viel großzügigeren Gesichtspunkten sein. Ich bestreite Euch das moralische Recht, über den Personenkreis des B. Z. K. in der Weise zu urteilen, wie Ihr es tut. Die Schwierigkeiten gelten für die Alten Herren des K. J. V. genau so, wie für alle älteren Zionisten überhaupt. Die Fragestellung für oder gegen Keren Hajessod halte ich für ganz falsch. Wir wissen, daß die wenigsten Zionisten etwas Maasserähnliches zahlen. Außerdem sind wir nicht diejenigen, die sich einer besonders großartigen Maasserzahlung rühmen können. Und wenn Ihr sagt, wir müssen das erst bei uns durchführen, so ist das nur eine Ausrede, um den B. Z. K. jetzt nicht aufzunehmen. Wie T u c h 1 e r richtig gesagt hat, lehnen wir diese Art von Splitterrichterei grundsätzlich ab. Dieses Präsidium führt die Geschäfte in einem anderen Stil. Wir wollen mit den Dingen, die wir für richtig erkannt haben, wirklich ernst machen. Das haben wir in dieser Zeit der Geschäftsführung bereits gezeigt. Die früheren Präsidien haben nichts für die Maasserzahlung getan. Wir haben den Anfang gemacht, aber nicht, weil der K. H. und die Maasserzahlung dieses Götzenbild für uns darstellt, das es für Euch zu sein scheint. Wir werden diese Sache durchführen, und wir werden mehr praktische Erfolge haben, als Ihr seinerzeit gehabt habt. Zu der Anfrage Hirsch wegen einer Mentalreservation bemerke ich, daß es das nicht gibt, weder auf der einen, noch auf der anderen Seite. Wir haben dem B. Z. K. erklärt, daß es ein Statut gibt und daß die, die sich mit uns fusionieren, sich dem unterwerfen müssen. Nun ist die Frage der Ueberweisung in diesem Statut geregelt, im alten Statut. Im neuen ist der Wortlaut etwas anders, ändert aber nichts in der Sache. Wenn eine Ueberweisung an Orten erfolgt, wo mehrere Korporationen bestehen, so soll die Ueberweisung eines Bundesbruders nach Verständigung mit dieser Korporation erfolgen, denn man will keinen überflüssigen Stunk. Wenn eine Verständigung nicht zustande kommt, so hat nach dem Statut, nach unserer Auslegung, das Präsidium formal das Recht zu überweisen. Selbstverständlich wird davon nur mit Verstand und Toleranz Gebrauch gemacht werden. Man kann nicht einmal dem jüngsten Fuchs zumuten, in eine Verbindung zu gehen, in die er nicht will. Bei den Verhandlungen mit dem B. Z. K. hat man nach den hochmütigen Erklärungen, die von unseren Bundesbrüdern geäußert sind, im B. Z. K. die Befürchtung gehabt, daß man ihre Verbindungen auflösen will. Wir haben sie beruhigt und gesagt, die Verbindungen bleiben, wie sie sind, und die Ueberweisungen erfolgen wie sie bisher auch erfolgt sind. Darüber hinaus erkläre ich, daß wennf wir jetzt diese Fusion machen und uns dann in der Uebergangszeit befinden, wir die Rücksichtnahme auf den B. Z. K. ganz besonders walten lassen werden. Es handelt sich um 23 Aktive, 15 in Berlin und 8 in Breslau. Es ist klar, daß diese ganze künstlich aufgerollte Frage in Wirklichkeit überhaupt keine Frage ist, denn diese wenigen werden sich bald über das ganze deutsche Reich verstreut haben. Die Frage wird nur vorgebracht, um in letzter Stunde eine Schwierigkeit zu schaffen. Ich wiederhole: statutengemäß - ist alles vollkommen klar. Das Präsidium kann verfügen, und in die verschiedenen 5* 25

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