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Der jüdische Student · 1929-03-01 · (März 1929) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der jüdische Student
Volume
26 (1929)
Issue
(März 1929)
Date
1929-03-01
Page
[Seite] (sequence 12)
Language
German
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jüdischen Zusammenlebens auf die Dauer gelöst werden kann. Wir haben «ns zu entscheiden, welchen Weg wir einschlagen: den der Gewalt und des Imperialismus oder den der Verständigung und des Pazifismus. Soskin glaubt sich über die „Pazifisten" vom „Brith Schalom" lustig machen zu dürfen (jedenfalls deute ich die Anführungszeichen, mit denen er die Worte Pazifist und Pazifismus regelmäßig schmückt in diesem Sinne) und neigt vielmehr der Anschauung Wedgwoods zu, der Juden und Engländern eine gemeinsame Vorliebe für den Grundsatz des Alten Testaments „haue zuerst und haue fest" zuschreibt. Wir wollen mit Wedgwood nicht über diese Art der Schriftauslegung rechten. Christus, <fer allerdings kein Engländer war, hat aus der Bibel ganz entgegengesetzte Grundsätze herausgelesen. Aber selbst wenn wir alle moralische Erwägungen außer Acht lassen und den Versuch machen wollten, den angeblich alttestamentarischen Grundsatz des „haue zuerst und haue kräftig" in Palästina den Arabern gegenüber zur Anwendung zu bringen, so würde sich herausstellen, daß eine solche Politik auch aus rein „realpolitischen" Gründen zum Scheitern verurteilt wäre. Was sich das mächtige England kaum noch erlauben darf (Aegypten, Indien!), kommt für die jüdische Minderheit erst recht nicht in Betracht. Dafür nur ein Beispiel aus letzter Zeit: die Klagemauer-Angelegenheit. Wie erinnerlich, sah sich die Regierung, auf Grund arabischer Beschwerden zur Wahrung des „Status quo" veranlaßt, während des Gottesdienstes einen Paravant durch die Polizei gewaltsam entfernen zu lassen. Die Regierung fühlte sich formal vielleicht zu einem solchen Schritte berechtigt, führte ihn aber dermaßen taktlos un4 unvorsichtig durch, daß sich ein Proteststurm innerhalb der jüdischen öffentlichen Meinung erhob, die die Maßregelung der schuldigen Beamten und eine endgültige Regelung des Gottesdienstes an der Klagemauer forderte. Vom Rausch der Stunde ergriffen begnügte man sich aber nicht nur damit, sondern verlangte auch die Enteignung des Klagemauerplatzes, der bis dato unbestrittener Besitz des marokkanischen Wakufs war. Dieselben Leute, die sich im Namen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit schrecklich aufregen und „Gewalt" schreien, wenn bei Biram ein Sextaner eine (wohlverdiente) Ohrfeige bekommt, waren weniger skrupellos, da wo es sich „nur" um Araber handelte, für Gewaltanwendung zu plädieren. Bei ruhiger Ueberlegung hätte man sich sagen müssen, daß die Regierung zwar ein Stück Gartenland enteignen kann, um zum Beispiel eine Straße zu bauen, die dem allgemeinen Besten dient, daß aber die Enteignung von mandatsrechtlich besonders geschütztem mohammedanischen Kirchengut zugunsten nur eines Teiles der Bevölkerung aus politischen Gründen einfach undurchführbar war. Ich möchte hier den Schlußpassus aus einem Gutachten, das ich drei Tage nach dem Zwischenfall an der Klagemauer für eine interessierte Stelle verfaßt habe, anführen. Ich schrieb damals: „Zusammenfassend darf man wohl sagen, daß das Recht der Juden auf die Klagemauer ihrem Recht auf Palästina entspricht: während die Araber ein natürliches Besitzrecht für sich in Anspruch nehmen, können die Juden ihr historisches Recht in die Wagschale werfen. Nachdem dieses historische Recht für Palästina als ganzes durch das 13

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