Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 25 (1928)
- Issue
- Heft 5 (September 1928)
- Date
- 1928-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Artikel sieht nicht Anstalten für das freiwillige Ausscheren der Zionistischen Organisation aus der Stellung: der Jewish Agency vor, wr! das Mandat nur Instruktionen an die Mandaianrncht enthalt und nie::: an irgendeine außenstehende Körperschaft wie die Zionistische Orga:isation. Aber es muß der Erwägung des Vöikerbundraies vorg^s:hv,tbt haben, daß eine Zeit kommen könne, wo die Zionistische Organi?Mk>n si:h freiwillig zurückzuziehen wünschen könnte, und wir glauben, daß e> ker.e •unvernünftige Deutung ist, in die tatsächlichen Worte des Mandats r.zch den Worten „so lauge als.....angemessen" die Worte „und so!a:-.ge die Zionistische Organisation fähig und gewillt ist, zu fungieren" hiiüinziilesen. Es ist nichts in den Bestimmungen des Art. 4 enthalten, um uns bei der Entscheidung der Frage zu helfen, ob die Zionistische Organisation, wenn sie sich freiwillig zurückzuziehen wünscht, ihren Wunsch (fem Yölkerburidrat oder der Mandatarmacht oder beiden mitzuteilen hat. Dieser Punkt ist aber eng mit der Frage betreffs der Anstalten für die Ernennang eines Nachfolgers verbunden. Auch in dieser Frage geben die Mandatsbestimmungen keine Stütze, aber es scheint in diesem Punkt zwei Alternative zu geben: 1. Daß es der Mandatarmacht und dieser allein obliegt, zu entscheiden, welches die „angemessene" Körperschaft ist, die als die Jewish Agency anzuerkenren ist und, wenn dies entschieden ist, diese Körperschaft als solche anzuerkennen. 2: Daß es dem Völkerbundrat obliegt, zu entscheiden, welches die „angemessene Körperschaft ist, und daß es dem Völkerbundrat, der Alandatarmacht und der Verwaltung von Palästina obliegt, diese Körperschaft entsprechend der Entscheidung des Vöikerbundrats anzuerkennen. Wir empfinden eine gewisse Schwierigkeit zu entscheiden zwischen diese i entgegengesetzten Ansichten, aber da wir hören, daß das Cofenial Office bereit ist, die erste Ansicht zu akzeptieren und danach zu hamfefn, raten wir, daß man vorgeht auf Grund der Annahme, daß diese Ansicht korrekt ist, um Komplikationen zu vermeiden, die sich bei der Ernennung eines Nachfolgers einstellen müßten, wenn die zweite Ansicht vorgezogen wird. Da die Ueberlegungen, auf die wir uns oben bezogen haben, auch auf die Frage der Mitteilung des freiwilligen Ausscheidens sich bezkhen, raten wir, daß diese Mitteilung nur an die Mandatarmacht gemacht wird. The Temple 2Snd June 192$. (gez.) Leslie Scott E r 1 e i g h. II. Ergänzende* Gutachten Wir sind der Meinung, daß in der Annahme, daß das Recht der Zionistischen Organisation, sich aus der Stellung der anerkannten Jewish Agency zurückzuziehen, eine Bestimmung des Mandats ist. die siel von selbst versieht, keine Aenderung der tatsächlichen Mandatsbcstimraangeri notwendig ist, um den Resolutionen des Zionistenkongresses Oeltmg zu verschaffen. The Temple 11. Juli 192S. (gez.) Leslie Seat t E r l e i g h.