Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 25 (1928)
- Issue
- Heft 5 (September 1928)
- Date
- 1928-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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nisnius zu einer Parallelerscheinung de? jüdischen Liberalismus wird, zu einer Feienagsangelegenheit für wohlgesinnte Juden, und daß die konkreten Ziele der Bewegung, die tatsächliche Schaffung eines jüdischen Gemeinwesens in Palästina, mehr und mehr zurücktreten. Viele Tendenzen in; Zionismus selbst sprechen hierfür, und darum ist es besondere Pflicht der heranwachsenden Generation im K. J. V., sich mit aller Kraft und Deutlichkeit die Frage zu vergegenwärtigen, was Zionismus eigentlich ist und was er will. In der anschließenden Diskussion sprachen nur die Bundesbrüder Blumenfeld und Fritz L ö w e n s t e i n. Während Blumenfeld in sachlicher Ergänzung der Bileskischen Ausführungen die für die Agency- Politik sprechenden Meinungen kurz zusammenfaßte und am Schluß seiner Rede mit einigen Bemerkungen das parlamentarische Versagen der Opposition nach dem Rücktritt der Exekutive kritisierte, brachte Löwenstein die kritische Stellungnahme der Linken zu dem Gutachten der Survey-Commission und zur Innenpolitik, insbesondere Wirtschaftspolitik, der Leitung zum Ausdruck und bekannte sich schließlich als grundsätzlicher Anhänger der geplanten Agency-Erweiterung, die zur Beschaffung der notwendigen Geldmittel erforderlich sei. Recfcisguiachien zu Art 4 des Mandats In Angelegenheit der Zionistischen Organisation I. Kaupi-Guladiieii. Wir haben jetzt obige Angelegenheit erwogen und beantworten die uns gestellten Fragen wie folgt: Wir sind der festen Meinung, daß der vom Zionistenkongreß gebilligte - Plan nur durchgeführt werden kann, indem sich die Zionistische Organisation aus der Stellung der anerkannten Jewish Agency zurückzieht, und durch die Ernennung der neugeformten Körperschaft als ihrer Nachfolgerin. Es ist unserer Ansicht nach unmöglich, zu behaupten, daß die neue Körperschaft nur eine erweiterte Zionistische Organisation sein wird, da die Bestimmungen der vom Kongreß angenommenen Resolutionen es durch- - aus klarmachen, daß die Zionistische Organisation ihre Existenz nach der Bildung der neuen Körperschaft fortsetzen und eine gesonderte Einheit außerhalb derselben und von ihr verschieden bilden soll. Wie das Ausscheiden der Zionistischen Organisation und die Ernennung der neuen Körperschaft ausgeführt werden sollen, ist eine viel schwierigere Frage, in welcher das Mandat wenig oder gar keine Führung bietet. Bezüglich der Methode des Ausscheidens muß man daran denken, daß alles, was das Mandat zu tun bezweckt, dahin geht, das Ausmaß der Autorität, Kontrolle oder Verwaltung zu bestimmen, die durch die Mandatarmacht auszuüben ist. Art. 4 des Mandats legt der Mandatarmacht die Pflicht auf, die Zionistische Organisation als die Jewish Agency anzuerkennen bis zu der Zeit, da die Mandatarmacht ihre Organisation oder Konstitution nicht mehr als dieser Stellung angemessen halten wird. 22