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Der jüdische Student · 1928-09-01 · Heft 5 (September 1928) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
25 (1928)
Issue
Heft 5 (September 1928)
Date
1928-09-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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JBesdxäfHgungsilierapie/* Von Hubert Pollack (Sport-V. J. St., i. a. B.). I. Wenn unsere Kartelltage noch so unschopferisch sind, eines werden sie mit automatenbafter Zuverlässigkeit stets produzieren: das neue Kariellschlagwori, das die Phraseologie der Konvente und Debatten beherrscht, bis es durch eine noch neuere, nicht weniger zweifelhafte Plir-tse abgelöst wird. Auch der S. K. T. wahrte die Tradition; er bescherte uns die „Beschäftigungstherapie". Was beißt Beschäftigungstherapie? Der Begriff entstammt der Psychiatrie. Seelisch Kranke, die an Depressionszusuinden leiden, beschäftigt ntan möglichst gründlich mit außerhalb ihres Ichs liegenden objektiven Dingen, damit sie etwas zu tun und keine Zeit haben, ihren selbstgef ahndenden, zuweilen selbstzerstörerischen Stimmungen nachzuhängen. Auf das Karteil ist das Wort in dem Sinne angewendet worden, man beschäftige das K. J. V. mit Formenfrage, Verbindungsbetrieb, Kursen, Sport, Hochschulpolitik, Gemeindepolitik, bestenfalls mit Ortsgruppeaarbelt, jus es von dem Bewußtsein abzulenken, daß es seine ernsthaften nonistisehen Aufgaben nicht verwirkliche, seine zionistische Pflicht vernachlässige. Ich will diesen Gedankengang auf seine inhaltliche Richtigtet eingehend prüfen. Es lohnt sich. Denn er enthält nicht mehr und nicht weniger als die Frage nach Möglichkeit und Sinn galuthzionistisdiier Betätigung. Aber ehe ich mich dieser Aufgabe zuwende, halte icfc mich für verpflichtet, auf den offenbaren Unsinn hinzuweisen, den formallogisch die Anwendung des Begriffs Beschäftigungstherapie auf das Kartell darstellt. Wie wir sahen, ist Beschäftigungstherapie eine Methode, seelisches Kranksem zu heilen. In der Anwendung auf das Kartell bedeute sie eine iMethode, schlechte" Gewissen zu beruhigen. Seelisches Kranksein und schlechtes Gewissen werden also von den Mißbrauchern des Begriffs Beschäftigungstherapie gleichgesetzt. Nun mögen dem Psychiater vielleicht gar nicht so selten Fälle vorkommen, in denen schlechtes Gewissen zu pathologischen Erscheinungen führt, aber das dürfte — selbst bei Juden — nicht die Norm sein. Ist schlechtes Gewissen aber normalerweise keine krankhafte Erscheinung, so kann es auch nicht Objekt eines Heilverfahrens, einer Therapie sein. Die Anwendung des Begriffes Beschäftigungstherapie, d. h. Heilung seelischer Erkrankung durch Beschäftigung, auf eine Methode, die möglicherweise geeignet ist, schlechte Gewissen zu beruhigen, ist demnach logisch unzulässig. Man verzeihe diese Lektion in formaler Logik. Sie erscheint mar aber geboten angesichts der Gedankenlosigkeit, mit der im K. j. V aliteu oft um der geistreichen Formulierung willen Sinn und Begriff solange aus eisern Wort herausassoziiert werden, bis es nur noch ein handlicher Fangball unserer Wort-Rastellis ist, statt ein Werkzeug gedanklicher Verständigung zu sein. h

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