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Der jüdische Student · 1927-12-01 · Heft 3 (Dezember 1927) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
24 (1927)
Issue
Heft 3 (Dezember 1927)
Date
1927-12-01
Page
[Seite] (sequence 14)
Language
German
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Palästinafragen Das Erziehungsproblem der psychisch defekten Jugend in Palästina. Von Bbr. Bruno Ostrowsky - Tel-Awiw. Treten wir an das Erziehungsproblem vom soziologischen Gesichtspunkte heran, so ergibt sich als die Forderung, die die Gesellschaft hinsichtlich der Erziehung ihres Nachwuchses stellt und zu lösen sucht, die Entwicklung des Kindes richtunggebend dahin zu beeinflussen, daß die kommende Generation befähigt wird, das Erbe der vorhergehenden anzutreten, die Kontinuität der völkischen Entwicklung zu wahren und die allgemeinsten nationalen Güter zu schützen. Dies in gröbsten Umrissen die Zielsetzung jeder nationalen Erziehung. Ich lasse die Frage, in welcher Form dies zu geschehen hat und auch geschieht, völlig aus der Diskussion, möchte nur betonen, daß die Gesellschaft ihre Aufgaben in jedem Falle unter möglichster Wahrung des Glücksgefühls des einzelnen Zöglings so zu erfüllen hat, daß die Freude am Erziehungswerk und seinen Zielen nicht nur dem Lehrer, sondern auch dem Schüler zuteil wird. Ja, man kann ruhig behaupten, daß für die Verankerung nationaler Güter, die Freude an ihnen, die lustbetonte Erkenntnis der Verpflichtung zum Dienst am Ganzen von ausschlaggebender Bedeutung für den Erfolg ist. Sehen wir uns die palästinensische Jugend daraufhin an, fragen wir, inwieweit das jüdische Erziehungswerk in Palästina diesen allgemeinen nationalen Forderungen gerecht wird, so können wir mit den Erziehungsresultaten uneingeschränkt einverstanden sein. Es wächst in den Schulen eine Jugend heran, die nationalbewußt ist, dieses Nationalbewußtsein mit Freude pflegt, ihm sich unterordnet und alles in allem bereit und imstande ist, die Kontinuität der nationalen Entwicklung zu wahren, zu fördern und an künftige Generationen weiterzugeben. Nur in einem Punkte versagt das Erziehungswerk im Lande völlig, ja, ist die Notwendigkeit einer solchen Erziehungsaufgabe noch in keiner Weise ideologisch erfaßt worden. Ich meine die Pflicht des Staates gegenüber seinen minder wertvollen Elementen, die Erziehung der minderbegabten, schwer erziehbaxen, dissozialen und asozialen Kinder. Wer entw^cklungsgeschichtlich die Beziehungen vom Staate zum jeweiligen Büdungs- resp. Erziehungsideal verfolgt, kann parallel der Entwicklungsgeschichte der sozialen Gemeinschaft überhaupt verfolgen, daß der Rahmen, innerhalb dessen die Erziehungspflicht des Staates im oben skizzierten Sinne gilt, allmählich immer weiter gesteckt wurde, immer größere Kreise zum Objekt der Erziehung gemacht, wurden, das Recht des einzelnen auf Erziehung immer mehr verallgemeinert wurde. Es ist fraglos eine der wesentlichsten Errungenschaften der Demokratie, dieses Recht auf Er- * Ziehung zum Staatsbürger zu einem allgemeingültigen entwickelt, die Spaltung innerhalb der Nation zwischen Untertanen und Obrigkeit beseitigt zu haben. Aus dieser Beseitigung der Unterschiede des Rechtes auf den Staat mußte sich nun folgerichtig ergeben, daß an jedem, aber auch an jedem Menschen die Erziehung zum Staatsbürger zu vollziehen ist. Das Recht auf Erziehung ist Allgemeingut, die Pflicht, jeden Bürger in das Erziehungswerk einzubeziehen, Allgemeinpflicht der Gesellschaft geworden.

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