Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 24 (1927)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1927)
- Date
- 1927-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Bau einer Eisenbahn-Verbindung mit dem Mittelmeer würde den Handel Mossuls, der im wesentlichen Transithandel mit anatolischen Produkten sei, gänzlich in diesen Kanal münden lassen, so daß Mesopotamien als Auslaß überhaupt nicht mehr in Frage kommen würde. Historisch sei darauf hinzuweisen, daß Mossul seit elfhundert Jahren von den Türken regiert werde. Es habe unter der Herrschaft türkischer und seldschukischer Herrscher lange vor der Existenz des ottomanischen Reiches gestanden. Das zeigten unter anderem das Ueberwiegen türkischer Namen in der Bevölkerung und in der Benennung der Städte. Das Mossulwilajet sei den Türken nur unter Bruch und Mißbrauch der Waifenstillstandbestimrnungen abgenommen worden. Es wurde nur widerrechtlich besetzt, aber nicht erobert. Solange daher die Türkei nicht ausdrücklich auf das Wilajef. verzichtet habe, hätten alle Verträge, die England über das Land geschlossen hätte, keinen rechtlichen Wert, um so mehr, da der Bevölkerung keine Möglichkeit gegeben worden sei, ihren Willen frei und nicht gehindert durch eine feindliche Macht auszudrücken. Diesen Behauptungen stellten die Engländer folgende Gegenauptungen gegenüber: Die türkische Bevölkerungsstatistik sei unzutreffend. Von einer Gesamtbevölkerung von 785 000 Bewohnern seien 454000 Kurden, 65 000 Türken, 185 000 Araber, 02 000 Christen, lo 000 Juden. Die Kurden seien keine Türken, ihr Ursprung sei unbestimmt, jedenfalls seien sie Iranier. Das ganze Land westlich des Tigris mit Einschluß der Stadt Mossul sei rein arabisch, rechts des Tigris bis zum Wege Arbil-Kirkuk-Kifri sei eine einwandfreie arabische .Majorität wohnhaft. Die „Türken" des Gebietes machten nur ein Zwölftel der Bevölkerung aus, Die Kurden hätten sich ständig gegen die Konstantinopler Regierung gewehrt. Diese habe niemals eine effektive Kontrolle in den kurdischen Gebieten auszuüben vermocht. Die Kurden hätten, mit Ausnahme der Gebiete um Kirkuk. für König Feissal gestimmt. Der Aufstand^ von 1920 sei auf besondere Umstände zurückzuführen, vielleicht sogar auf Machenschaften der Nationalisten von Angora. Das Mandatsprinzip sei durch die Völkerbundssatzung ausgesprochen worden. Ein Mandat könne nicht angegriffen v/erden, ohne alle Mandate anzugreifen. Die Türken hätten überdies durch den Franklin-Bouillon-Vertrag (Vertrag von Angora) das Mandat für Syrien anerkannt. Großbritannien wäre bis zur Erteilung eines endgültigen Mandates aufgefordert worden, das Land im Geiste eines solchen zu verwalten. Durch Vertrag mit dem König Feissal wäre Großbritannien überdies gebunden, keinerlei Gebiet desselben abzutreten. Das Türkische geschichtliche Argument sei auch auf Bagdad anzuwenden, das aber in cht von der Türkei beansprucht würde. D ie griechische Benennung vieler Teile Anatoliens habe die Türkei nicht für einen Grund gehalten, um dieses Land den Griechen zu geben.