Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 24 (1927)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1927)
- Date
- 1927-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Bevölkerung durchsetzten Gebiete gipfelte. Der Aufstand wurde unter Einsetzung erheblicher Truppenmengen niedergeschlagen. Inzwischen waren sich die Alliierten — wie geschildert — über das Schicksal der mandatierten Gebiete einig geworden. An die Stelle der militärischen Okkupation trat ab Oktober 1920 eine zivile Verwaltung, die zugleich eine lokale Selbstverwaltung einrichten sollte. Sodann wurde dem Lande in der Person des dritten Sohnes des Königs Hüssein vom Hedschas, dem Emir Feissal, ein König gegeben und eine provisorische Regierung aus Bagdader, Basraer und Mossuler Notabein gebildet, die bis zur offiziellen Krönung des Königs am 23. August 1921 die Verwaltung „auf englische Ratschläge hin" einrichteten und unter anderem ein Referendum über die Königswahl an das Volk richteten. 9ö Prozent der Bevölkerung erklärten sich nach der offiziellen Statistik für den Emir, darunter auch die überwiegende Mehrheit der abstimmenden Bevölkerung des Wilajets Mossul. Allerdings hatte der Liwa (Sandschak) Suleimanije sich der Stimme enthalten und der Liwa Kirkuk sich gegen den König ausgesprochen. Türkei und England im Irak: Gegenstand der am 2«! 1. 1923 beginnenden Verhandlungen war die Frage, ob Mossul zum Irak (englisches Mandatsgebiet) oder zur Türkei gehöre. Die Türken stellten die Begründung ihrer Ansprüche wie folgt dar: 1. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung dieses Wilajets bestände aus Türken und Kurden. Und zwar seien von einer Gesamtbevölkerung von 503 000 Bewohnern 281000 Kurden, 146 000 Türken, 43 000 Araber 31 000 Nichtmuslime. Die Nomadische Bevölkerung zähle nicht, da sie einen Teil des Jahres außer Lande sei. Die Kurden seien nichts anderes als Türken, da beide Turanischer Abstammung wären. Zusammen hätten Türken und Kurden eine Majorität von 85 Prozent der Gesamt be v öl ke r u ng. 2. Die Bewohner des Wilajets wünschten mit der Türkei wieder vereinigt zu werden, da sie wüßten, daß sie nur auf diese Weise nicht länger ein Kolonialvolk bleiben und freie Bürger eines unabhängigen Staates werden würden. Die Kurden wünschten keine Autonomie und seien gegen Araber und Engländer gleich feindlich gesinnt. Der Aufstand von 1920 beweise sogar, daß auch die Araber keine Herrschaft der Engländer wollten. Die Alliierten seien weder verpflichtet, das üebereinkommen von San Remo aufrechtzuerhalten, noch besäße das Mandat des Völkerbundes irgendwelche Wirkung, da es der rechtlichen Grundlage entbehre. Auch die Versprechungen der Engländer an die Araber bezögen sich nicht auf das Mossulwilajet. 3. Geographisch und politisch bilde das Mossulwilajet einen integralen Bestandteil Anatoliens, und es könne seine Verbindungen mit den Häfen des Mittelmeeres, die sein natürlicher Auslaß seien, nur aufrechterhalten, wenn es mit Anatolien vereinigt bleibe. Ueberdies könne die Türkei ohne Mossul nicht die Verbindung nach Suleimanije aufrechterhalten, das von den Türken noch heute besetzt sei. Die südliche Grenze Anatoliens liege auf der Linie Djebel Hamrin-Djebel Fuhul-Wadi Tartar-Jebel Sindjar, wie es das Palmenvorkommen zeige.