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Der jüdische Student · 1927-12-01 · Heft 3 (Dezember 1927) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
24 (1927)
Issue
Heft 3 (Dezember 1927)
Date
1927-12-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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zu schaffen. Im Geheimvertrage von London vom 23. November 1915 wurde den Russen die Oeffnung der Dardanellen und sechs anatoiische Wilajets an der russischen Kaukasusgrenze zugesagt, während England •dafür freie Hand in allen arabischen Landen, also auch in Mossul erhielt. Eine Besetzung dieses Landes war jedoch nicht vorgesehen. Da zugleich der englische Beauftragte Mac Mahon mit Sherif Hussein in Mekka verhandelte, fühlte sich Frankreich in seinen Ansprüchen bedroht und drang seinerseits auf feste Versprechungen im Orient. Das Abkommen erfolgte in der Form eines Austausches der Schriftsätze des englisch-französisch-russischen Abkommens vom 19. Februar 191t) und des französisch-englischen Abkommens vom Mai 1916. In diesen Vereinbarungen werden grundsätzlich drei Zonen im arabischen Vorderasien unterschieden: 1. Je eine britische und französische Zone, die diesen Mächten ausschließlich unterstellt sein sollen. Sie erhalten insbesondere das Recht, innerhalb dieser Zone eine direkte oder indirekte Verwaltung einzurichten, je nachdem sie es für richtig halten. Diese Zone ist im Norden des Irak ungefähr durch den Fluß von Adhem begrenzt, entspricht also im wesentlichen der Nordgrenze des Wilajets Bagdad. Das Wilajet Mossul fiel gänzlich außerhalb dieser Verwaltung. 2. Je eine französische und englische „Einflußzone11, die an die beiden Gebiete anschließt. Hier wurde der Teil des Wilajets Mossul, der südlich des kleinen Zab liegt, den Engländern, der nördlich gelegene den Franzosen zugeteilt. In diesen Zonen sollten die Mächte das Recht erhalten, eine Verwaltung einzurichten, die unter einem arabischen Führer stehen, aber unter englischer resp. französischer Oberaufsicht verwaltet werden sollte. Außerdem sollte in diesen Zonen den Franzosen resp. Engländern das Vorrecht auf alle Unternehmen finanzieller Natur und alle Schürfungsrechte zufallen :]. wurde eine internationale Zone in Palästina geschaffen, die jedoch für die Mossulfrage ohne Bedeutung blieb. Die weiteren Vereinbarungen dieses Paktes, die sich auf eine Regelung der komplizierten Wasser- und Eisenbahnfragen dieser Gebiete bezogen, wurden nur für das palästinensische Mandat von Bedeutung. Ebenso die verschiedenen Eisenbahnabmacliungen. Eine Bestätigung dieser Abmachungen erfolgte 1917. als Italien in den Krieg eintrat und seinerseits Ansprüche auf das türkische Gebiet erhob. Jedoch blieben die Fragen in der Schwebe, bis sie 1920 auf der Konferenz von San Remo endgültig geregelt wurden. Bereits während des Krieges war — in welcher Form ist nicht genau bekannt — zwischen Frankreich und England in offenbar unverbindlicher Form eine Abmachung getroffen worden, die den Teil des Mossul wilajets, der nach den Geheimverträgen an Frankreich fallen sollte, England übergab. Kurz nach dem Waffenstillstand wurden in Vorverhandlungen diese Abmachungen bestätigt und grundsätzlich festgesetzt, daß diese Gebiete unter Mandat zu stellen seien. Clemenceau hatte jedoch als Enschädigung für die Abtretung des Mossulgebietes eine französische Beteiligung mit 25 Prozent an den Oelfeidern ganz Mesopotamiens verlangt. Da England diese Oelabmachungen nicht einzuhatlen gewillt war, und auch wohl von

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