Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 24 (1927)
- Issue
- Heft 1 (Februar 1927)
- Date
- 1927-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Die zukünftige Gestaltung des KJ.V. 29 Es kann nicht Ziel einer Betrachtung, wie der vorliegenden, sein, all die vielfältigen Möglichkeiten aufzuzeigen, die wir für unsere Arbeit in der zionistischen Welt haben. Ich möchte heute nur auf eine Frage eingehen, die mir besonders brennend zu sein scheint, und deren Lösung wir näher kommen können, wenn wir sie zielbewußt in Angriff nehmen. Das ist die Frage der zionistischen Beamtenschaft. Bei diesem schwierigen Komplex scheint mir heute die Situation so zu liegen, daß die Schaffung eines Berufsbeamtentums, zumindest in Deutschland, nicht in Frage kommt, so wünschenswert es auch wäre. Wir müssen daher den Ausweg suchen, Menschen bereitzustellen, die eine Zeitlang hauptamtlich zionistisch tätig sind. Es sind wohl heute schon eine Reihe von Bundesbrüdern in einer solchen Form tätig, aber hier ist doch alles dem Zufall überlassen, so daß sehr oft der Fall eintritt, daß wichtigste Posten nicht oder nur unzureichend besetzt werden. Hier scheint mir eine Systematisierung dahingehend möglich und nötig zu sein, daß geeignete Bundesbrüder schon rechtzeitig sachlich und menschlich sich darauf vorbereiten, am besten nach Abschluß ihrer Berufsausbildung, ein bis zwei Jahre eine qualifizierte zionistische Beamtentätigkeit zu übernehmen. Voraussetzung scheint mir zu sein, daß nur solche Bundesbrüder eine beamtete Tätigkeit übernehmen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Einmal deswegen, weil das Prestige des zionistischen Beamten in der breiten Öffentlichkeit immer noch mit Vorstellungen belastet ist, daß nur „gescheiterte Existenzen" Beamte werden, vor allem aber auch, weil der Einzelne und die Organisation nicht mit der Sorge um die Zukunft des Betref fenden beschwert werden dürfen, wenn aus sachlichen und persönlichen Gründen eine Fortsetzung der Beamtentätigkeit eines Tages einmal nicht mehr möglich sein sollte. Über eine Tatsache sollten wir uns klar sein: Voraussetzung für die Schaffung eines qualifizierten Berufsbeamtentums ist — neben den materiellen Fragen der Sicherung usw. — das Vorhandensein von Aufrückungsmöglichkeiten. Die ganze Struktur unserer zionistischen Arbeit bringt es aber mit sich, daß nur für ganz wenige Menschen Platz in gehobeneren Positionen ist, deren Besetzung — bei der Differenziertheit unserer Arbeit — nur in den seltensten Fällen nach dem Gesetz der Anciennität erfolgen könnte. Der Ausweg, den ich für den einzig möglichen ansehe, bedeutet zwar nur eine Kompromißlösung, man wird nicht immer mit ihm erreichen können, daß für jeden Posten stets geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, aber bei einer zielbewußten Arbeit können wir es erreichen, daß das Kartell für eine qualifizierte Besetzung der wichtigsten Stellen sorgen kann.