Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 23 (1926)
- Issue
- Heft 4 (November 1926)
- Date
- 1926-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Vorabkommen aber eine Fusion zwisdven Kj-V- und Blau^Weift % Zurückstellung jeglichen vielleicht durch die frühere Entwicklung bedingten Sentiments den Versuch zu machen, durch eine gelungene Zusammenarbeit einen Beitrag für die Belebung der zionistischen Arbeit in Deutschland zu liefern. Das Präsidium des KJ.V. Vorabkommen über eine Fusion zwischen KJ.V. und Blau-Weiß! Ausgehend von der Notwendigkeit, in einer Situation, die gesteigerte Ansprüche an die zionistische Bewegung stellt, alte gleichgerichteten zionistischen Kräfte zu sammeln und unnötige Differenzierungen zu vermeiden, haben sich das Kartell Jüdischer Verbindungen und der Bund Blau-Weiß (Älterenbund, Pr^ktikantenbund und Palästinabund) zur Zusammenarbeit in einem gemeinsamen Bunde entschlossen. Der neue Bund wird sich bemühen, der Sammelpunkt aller aktiven zionistischen Kräfte zu sein. Er wird allen seinen Mitgliedern die Freiheit der innerzionistisqhen politischen Stellungnahme gewähren, auf der anderen Seite aber eine bestimmte politische Meinungsbildung der Mehrheit anstreben. Der neue Bund will seine Mitglieder zu sachlich durchgebildeten, kritisch denkenden Zionisten erziehen, die bereit sind, ihr eigenes Leben nach den gewonnenen Erkenntnissen zu orientieren. Der Bund betrachtet es als seine Aufgabe, durch seine Mitglieder tätig teilzunehmen am Aufbau Palästinas und wird bemüht sein, die bereits bestehenden Arbeitspläne und Arbeitsmöglichkeiten tatkräftig zu fördern. Gleichzeitig hält er eine Arbeit in und für die zionistische Organisation insbesondere ein propagandistisches Wirken im Galuth für eine unbedingte zionistische Pflicht. Zwischen dem Präsidium des Kartells Jüdischer Verbindungen, vertreten durch Herbert Foerder, Siegfried Kanowitz und Ernst Böhm und dem Geschäftsführenden Ausschuß des Blau- Weiß, vertreten durch Benno Cohn, Hans Kaufmann, Heinz N agier und Paul Lorenz, ist folgendes Abkommen getroffen worden: § 1. Das K.J.V. und der Blau-Weiß vereinigen sich zu einem gemeinschaftlichen Bunde. § 2. Der Aufbau ist in seinen Hauptgrundzügen folgender: 1. Kartelltag. 2. Das Präsidium. 3. Der Bundesrat. Der Kartelltag ist das oberste Organ des Bundes, der das Präsidium wählt und dessen Arbeit überwacht. Das Präsidium ist das ausführende, den Bund leitende Organ. An seiner Spitze