Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 22 (1925)
- Issue
- Heft 3 (Mai 1925)
- Date
- 1925-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
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Zur Altherrenfrage 91 täten zu machen, so viel aber muß und kann erreicht werden, daß sie der zionistischen Arbeit in Deutschland als zuverlässige, opferbereite Stammtruppen zur Verfügung stehen. Auch dieses ist nur allmählich zu erreichen und zwar von kleinen lokalen Gruppen ausgehend. Der Hauptakzent scheint mir deshalb nicht auf der Neuorganisation der Altherrenschaft in ihrer Gesamtheit zu liegen, wenn sie wohl auch unumgänglich sein dürfte, als vielmehr auf der Neubelebung der einzelnen Altherrenbünde. Weil wir so in harter, langwieriger Arbeit von Grund auf unsere Altherrenschaft neu aufbauen wollen, sehe ich vor der Hand kein Bedürfnis und keine Möglichkeit, uns durch die Aufnahme neuer Gruppen zu belasten. Gemessen an der Dringlichkeit unserer Reorganisation scheint mir die Aufnahme oder Nichtaufnahme des B.Z.K, usw. eine Frage von bestenfalls zweiter Ordnung. Wir haben in Königsberg unseren Altherrenbund neu organisiert. Ich will diese Leistung nicht als vorbildlich hinstellen und weiß, daß die Königsberger Verhältnisse eine Verallgemeinerung nicht ohne weiteres zulassen. Dennoch glaube ich, daß eine kurze Darstellung unseres Vorgehens und seiner Ergebnisse, zum mindesten als Material, für die gesamte Altherrenschaft von Interesse ist. Schon vor mehreren Semestern haben wir, um die Verbindung im Altherrenbund selbst, als auch mit der hiesigen V.I.St. straffer zu gestalten, Pflichtveranstaltungen eingeführt, jedoch nur für diejenigen Alten Herren, die sich durch eine besondere Erklärung zu ihrem Besuch generell verpflichtet haben. Da sich nur ganz wenige Alte Herren davon ausgeschlossen haben und da wir die Scheidung zwischen verpflichteten und nichtverpflichteten Alten Herren auf die Dauer nicht aufrecht erhalten wollten, haben wir vergangenen Semester ein Statut des Alt-Herrenbundes beschlossen, das gewisse Bundespflichten normiert. Diese sind, mit Ausnahme der Maaßerpflicht, nicht im einzelnen festgelegt, sondern werden von der Mitgliederversammlung, bezw. der Bundesleitung aufgestellt. So sind jetzt Bundespflicht der Besuch aller Veranstaltungen der zionistischen Ortsgruppe, soweit die Bundesleitung sie für offiziell erklärt, und des Antritts- sowie Schlußkonvents der Verbindung, sowie selbstverständlich aller Veranstaltungen des Altherrenbundes selbst. Als bisheriges Ergebnis kann festgestellt werden, daß von allen Alten Herren Maaßer gezahlt%vird und daß die offiziellen Veranstaltungen fast ausnahmslos besucht werden. Wir haben noch nicht erreicht, daß besondere zionistische Initiative bei solchen Bundesbrüdern geweckt worden wäre, die sie früher nicht gezeigt haben. Wie weit dieses überhaupt möglich ist, bleibt fraglich. Es ist aber schon wertvoll, wenn die Alten Herren mit Rücksicht auf den moralischen Druck des Altherrenbundes die ihnen von ihm auferlegten Verpflichtungen erfüllen. Der Gedanke, der dem Königsberger Statut zugrunde hegt und der m. E. auch Grundlage des zu beschließenden Statuts