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Der jüdische Student · 1924-10-01 · Heft 8-9 (Oktober 1924) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
21 (1924)
Issue
Heft 8-9 (Oktober 1924)
Date
1924-10-01
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
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Zur Frage der nationalen Autonomie in Palästina ist doch gerade die Heimstätte des jüdischen Volkes errichtet werden. Wxe venrägt sich mit d esem Gedanken, mit dem Judenstaat Theodor Merls, der Gedanke eines Nationalitätenstaates als logische Voraussetzung nationaler Autonomie? Demgegenüber braucht nur kurz auf allgemein bekannte Tatsachen hingewiesen zu werden. Palästina im ein Land mit arabischer Bevölkerung, weiche das Tand im Besitz hat und nicht gewillt ist auszuwandern. Andererseits beabsichtigen wir nicht, die jetzigen .Einwohner auf irgend eine Weise zu vertreiben; Ziel der jüdischen Einwanderung ist vielmehr eine Umwandlung des zahlenmässigen Verhältnisses von Juden und Arabern in der Weise, dass die vorläufige arabische Majorität zu einer — möglichst unbedeutenden Minorität auch zahlenmässig herabsinkt. Diese oifiziel anerkannten Grundthesen des Zionismus, die höchstens von aktivistischer Seite aus bekämpft werden könnten, finden ihren Ausdruck aber auch m der Balfour Deklaration sowie im Mandat, wo von der Errichtung einer jüdischen 1 leimsiätte in Palästina gesprochen und den üb rigen Bewohnern des Landes ausdrücklich die Erhaltung aller ihrer Rechte garantiert wird. Es ergibt sich daraus also, dass Palästina ein Land mit gemischt jüdischer und arabischer Bevölkerung bleiben wird, dass also das Problem der Nationalitäten niemals im Sinne des Einheitsstaates zu lösen ist. Wenn hier «ür Palästina das Problem der nationalen Autonomie theoretisch untersucht wird, so soll zur leichteren Veranschaulichung die Tatsache des Mandates vorläufig ausser acht gelassen und ein eigenes palästinensisches Staatswesen antizipiert - werden. Die Theorieder nationalen Autonomie will das Problem des Zusammenlebens der Nation derart lösen, dass der Staat, welcher dieselben umfasst, föderalistisch organisiert wird, d. h. zu einem Bundesstaat wird, zu einer Verbindung der verschiedenen Nationen. Dem Wesen des Bundesstaatsgedankens entspricht es, dass sich der Staat zugunsten der Nationen eines Teiles seiner Machtfülle entkleidet und den staatlich organisierten Nationsverbänden ein gewisses Kompetenz- Ausmass überlässt. Diese hierdurch geschaffene Autonomie der Nationen muss "auf allen drei Gebieten der Staatsgewalt sichtbar werden, auf dem Gebiete der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Rechtsprechung. Welche Kompetenz dabei im einzelnen der Staat behalten und welche der Nation überlassen werden soll, ist hier nicht weiter zu untersuchen. Aus dem Obigen ergibt sich aber, dass die Frage der nationalen Autonomie eine Frage der Verfassung ist. Ein weiteres Prob'ein ergibt sich aus der Frage, wie die Nationen zu erfassen seien. Hier hat Renner die bisherigen Versuche territoria'er Lösungen verworfen, da dieses stets zu einer Unterdrückung der jeweiligen Minderheiten nach der Formel: Cuius regio, illius religio (natio) führen würde; es gibt kein grösseres Territorium, welches ausschliesslich Angehörige einer Nation umfasst. Die Erfassung der Nationen soM vielmehr mit Flilfe eines National Katasters auf personellem Wege erfolgen. Gegen diese Forderung hat sich Ben Gorion gewandt und für Gebiete mit jüdischer Majorität AiFonomie verlangt

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