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Der jüdische Student · 1924-10-01 · Heft 8-9 (Oktober 1924) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
21 (1924)
Issue
Heft 8-9 (Oktober 1924)
Date
1924-10-01
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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179 Kehillah, deren Wirkungskreis auf gewisse geistige Dinge beschränkt ist und die eine Seele ohne Körper darstellt. Nur das krankhafte Gehirn der Ghettojuden hat eine derartige, in der Luft sch w'e bende Zusammenfassung ersinnen können. Der Sinn unserer Autonomie ist aber volle staatliche Selbstbestimmung, Vereinigung aller Angelegenheiten in den Händen der zu schaffenden Gemeinden, und dies ist nur möglich durch Begründung territorialer Zellen, Schaffung politisch abgeschlossener Gebilde, die sich zu einem umfassenden politischen Körper zusammenschließen werden. Aufgabe dieser Gebilde wird nicht nur die' Lösung kultureller Fragen sein, sondern die Uebernahme ökonomischer Aufgaben, die Schaffung nationaler Wirtschaften, Hilfe für die Emigranten, Arbeitsnachweis, Gesundheitsvorkehrungen, Gerichtsbarkeit usw. Jeder Ort, der ganz oder zum Teil von Juden bewohnt ist, ist eine administrative Einheit als munizipale Körperschaft und nur die ausserhalb der geschlossenen Siedlung wohnenden jüdischen M'noritäten vereinigen sich auf Grund personlicher Autonomie zu einer Kehillah, welche sich dann der autonomen jüdischen Körperschaft — Ben Gorion nennt sie Kneseth - anschliesst.« Die Ausführungen Ben Gorions, welche sich auf eine rein negative Beweisführung stützen, lassen erkennen, dass der Fragenkomplex der nationalen Autonomie von manigfachen Mißverständnissen getrübt ist uud die verschiedensten Fragen der Verwaltung und Verfassung miteinander verwechselt werden. Da bei vielen die Kenntnis dieser Probleme meist aus der Ftixenstunden datiert und wohl nur die Wenigsten sich eingehender mit diesen Fragen beschäftigt haben, erscheint es nicht überflüssig, auf die Gefahr hin, nur Bekanntes zu wiederholen, an dieser Stelle die Grundfragen nationaler Autonomie aufzurollen. Wenn wir von nationaler Autonomie sprechen, so verknüpfen wir damit im allgemeinen die Vorstellung einer Forderung, welche allein durch unser Leben in der Gallith gerechtfertigt wird und infolgedessen nur für dasselbe von Bedeutung ist. Wir Vergessen dabei, dass der Gedanke der nationalen Autonomie, wie er zuerst von Renner aufgestellt wurde, von durchaus anderen Voraussetzungen ausging und nur unter erheblichen Aenderungen seines Inhalts auf unsere Verhältnisse als fremdnationale Minderheiten in den Ländern der Diaspora anwendbar wurde. Wir übersehen auch ferner, dass dieses von uns als Ziel der Galuthpolitik aufgestellte Erfordernis der nationalen Autonomie in Anbetracht der überall verhältnismässig geringen Minderheit der jüdischen Nation nur einzelne Postulate aus dem Forderungskomplex des Autonomiebegriffes übernommen und auf eine grosse Anzahl derselben mit Rücksicht auf die Unmöglichkeit ihrer praktischen Verwirklichung auch theoretisch verzichtet hat. Besonders stark ist diese Einschränkung der Forderung naturgemäss in den westlichen Ländern, zumal in Deutschland, sodass z. B. Bbr. Ernst P i n n e r die Forderung der politischen Autonomie als „dummes Schlagwort unserer Fuxenstunden" bezeichne:1 zu müssen glaubt und selbst die rein kulturelle Autonomie als vö!l:.r undurchführbar hinstellt. Andererseits ist auch nicht richtig, wenn Bbr. Georg I.; n d a u e r im Zionistischen Handbuch diese Forderung kultureller Autonomie als Missverständnis erklären möchte und nur von einer völligen Autonomie als einzig möglicher Galuthforderung spric/-.

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