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Der jüdische Student · 1924-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1924) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
21 (1924)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1924)
Date
1924-06-01
Page
[Seite] (sequence 23)
Language
German
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Das Völkerbundmandat für Palästina 133 don durch den Vöikerbundsrat einstimmig ratificiert In diesem Zusammenhang sind von ausserordentlicher Wichtigkeit die Beschlüsse des Amerikanischen Kongresses. Das Palästina-Mandat übertrifft an realem Wert für die nationaljüdische Bewegung weit die Balfour-Declaration, ja sogar die Entscheidung von San Remo. Die Baliour-Declaration stellte eine aligemeine These auf, ein Versprechen der englischen Regierung an das jüdische Volk, ein feierliches Versprechen zwar, aber wie alle Versprechen dehnbar und verschiedener Auslegungen fähig. Bei schlechtem Willen der englichen Regierung wäre es in der Tat nicht unmöglich gewesen, die wortgemässe Erfüllung der Balfour-Declaration zu Ungunsten des jüdischen Volkes umzubiegen. Wie bei den meisten Prinzipien die Anwendung am wichtigsten ist, weil diese oft erst über den gewollten Inhalt des Prinzips Genaueres besagt, so waren die Ausführungsbestimmungen zur Balfour-Declaration und zur Verpflichtung von San Remo, die in» dem Mandat für Palästina enthalten waren, auch hier von ausserordentlicher, ausschlaggebender Bedeutung. Das Mandat war entscheidend für Sinn und Wert der englischen Versprechungen2). Wir teilen das Mandat in vier verschiedene Gruppen, deren erste die Einleitung (Präambel) des Palästina-Mandates umfasse, die zweite die Paragraphen zusammenfasst, in denen das Verhältnis des Mandatars zum Völkerbund geregelt wird, die dritte die allgemeinen und die vierte die im besonderen auf die Errichtung der naiional-jüdischen Heimstätte bezüglichen Paragraphen behandelt. I. Die Präambel des Palästina-Mandates In der Einleitung (Präambel) des Palästina-Mandates werden die rechtlichen, historischen und politischen Grundlagen des Mandates übersichtlich aneinandergereiht3). Wir finden alle Machtbefugnisse des Völkerbundes4), die von ihm abgeleitete Macht des Mandatars, das Kontrollrecht des Völkerbundes und die Verpflichtung des A\andatars, das Mandat als Organ des Völkerbundes zu führen5). Wesentlich ist für uns vor allem, dass in der Präambel die Rechte des jüdischen Volkes auf Palästina ausdrücklich bestätigt werden, dass die verpflichtende Wirkung der Balfour-Declaration betont wird5), und vor allem, dass die historische Verknüpftheit des jüdischen Volkes mit Palästina völkerrechtlich ausdrücklich anerkannt wird7). Von diesen beiden Grundsätzen werden die Einleitung des Mandates und die Maiv -) Vergl. dazu einen Aufsatz von Siegmund Kazenelson in der Jüd. Rundschau 1921 Nr. 12. a) Vergl. die Präambel des Palästina-Mandats 4) Vergl. insbesondere Abs. I. und Abs. 5 der Präambel. 5) Vergl. insbes. Abs. 6 der Präambel. 6) Vergl. insbes. Abs. 2 der Präambel. 7) Vergl. insbes. Abs. 3 der Präambel.

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