Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 21 (1924)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1924)
- Date
- 1924-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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120 Zu unserem Staatsbürgertum Richtung des Prinzips des Solejboneh, immer weiter zur Eigenproduktion überzugehen. Auch der Einkauf der Materialien erfolgt nicht planmässig genug, oft im letzten Augenblick, und führt dazu, dass der Solelboneh häufig von den Kaufleuten überteuert wird. Dieser Einkauf müsste überhaupt viel mehr im Anschluss an den Konsumverein Hamaschbir erfolgen. Vor allen Dingen ist der Zusammenhang der einzelnen Gruppen, ihrer Verbindung zu einer Wirtschaftseinheit, noch nicht stark genug. Erst wenn das vorhanden ist, wird Solelboneh aus einer Institution, die den Standard of live der Arbeiterschaft schützen und erhöhen will, zu einem Organ des planmässigen sozialistischen Aufbaues werden. Aber diese und andere kritische Einwände sind gering, an der erreichten Leistung gemessen. Sie können uns die Freude nicht trüben, dass es der Arbeiterschaft gelungen ist, überhaupt dieses stolze Gebäude zu errichten- Zu unserem Staatsbürgertüm. Von Wolfgang Nehab, Ruder V. I. St. Berlin. Die Betrachtungsweise unseres Staatsbürgertums anläs^lich derdeutschen Reichstagswahlen hat sich — inbesondere auch in den Artikeln im letzten I.St. — so sehr auf die staatsrechtlich formale Stellungnahme beschränkt, dass eine Ergänzung dahingehend notwendig scheint, wie es denn eigentlich in ethischer Hinsicht um unser Staatsbürgertüm unter Berücksichtigung der heutigen Situation steht. Mit Recht hat Bbr. Hans Katschke auf einem Convent des Ruder-V.J.S*. geltend gemacht, dass die Notlage des Landes eine Erweiterung der staatsbürgerlichen Pflichten über das normale Mass hinaus erfordert. Dass dieses Alltagsmass anerkannt wird, ist selbstverständliche Voraussetzung. Andererseits genügt aber nicht die Feststellung, was Mehrforderungen und Mehrleistungen anlangt: „Im Gegensatz zu allem Nationalen bestehen für den Staat und das mit ihm zusammenhängende System von Rechten und Pflichten gesetzlich normierte, genau umrissetie Begriffe. Die Proklamierung darüber hinausreichender Verbindlichkeiten der Staatsbürger kann vom Standpunkte der Mehrhe«tsnaüon aus begreiflich und in Deutschland als Folge der Begriffsunklarheit hinsichtlich Staat und Nation erklärlich erscheinen, ist aber nie und nimmer richtig und berechtigt. Was das Gesez verlangt, ist Staatsbürgerpflicht". Wir dürfen uns nicht mit dieser formalen Erklärung begnügen, vielmehr steht auch anderes — ethische Prinzipien — in Frage. Hier eine Klärung zu finden, muss uns Bedürfnis sein. Und sollte man sehen, dass ein Wunsch, zu einer derartigen Klärung zu kommen, gar nicht vorliegt, so haben wir dafür zu sorgen, dass der rechte Boden geschaffen wird, schon im Sinne der Aufgaben unserer politischen Erziehung. Uns sind die Grunde dessen, worin die Gegensätzlichkeit zu unserer Umwelt besteht, nur allzu bekannt, sie sind in unserem Kreise