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Der jüdische Student · 1924-04-01 · Heft 4-5 (April 1924) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
21 (1924)
Issue
Heft 4-5 (April 1924)
Date
1924-04-01
Page
[Seite] (sequence 24)
Language
German
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S2_Bericht über die Erstchargiertentagung am 2. März 1924 4. Die Staatsangehörigkeit der Mandatgebietseinwohner.1) Die Regdung der Staatsangehörigkeit Jn den neu geschaffenen Mandatsgebieten war kompliziert. Da die Souveränität beim Völkerbund lag, schied die Möglichkeit aus, den Bewohnern der Madatsgebiefe etwa die Staatsangehörigkeit des Mandatars zu geben. Es bliebei zwei Möglichkeiten: Entweder Schaffung einher besonderen Gebieszugehörigkeit in den einzelnen Mandatsländern, oder aber die Möglichkeit gar keiner Staatsangehörigkeit und ein Offenhalten des Landfs für alle Staatsangehörigkeiten. für die B. und C.-Klasse der Mandate ist (im Art. 127) lediglich üe Bestimmung getroffen, dass die Eingeborenen in den ehemals deutsihen Kolonien, Anspruch auf Schutz der Regierung erwerben, die über diese Gebiete Hoheitsrechte üben wird"2). (Mandatar.) Hieraus " wird man folgern können, dass die Eingeborenen, soweit sie in den Kolonien zur Zeit der Abtretung wohnhaft waren, aus dem persönliches Treuverhältnis zum Reich ausgeschieden sind. An die Stelle " dieses staatsrechtlichen Verhältnisses ist eine Art Gebietszugehörigkeit getreu. Für die Klasse der Mandate hingegen, bei der es sich um staaMhnliche Gebiete handelt, kann nur der erste Weg einer selbsistäncEgen Staatsangehörigkeit in Frage kommen. Danach wird also eine besondere Staatsangehörigkeit in Palästina3), in Syrien, Ostjordanlmd und Mesopotamien anzunehmen sein4). (Im nächsten Heft bringen wir den 2. Teil zum Abdruck.) Bericht über die Erstchargiertentagung am 2. März 1924. Fast 2 Monate sind vergangen, seitdem die Erstchargiertentagung stattgefunden hat. Ihre Ergebnisse sollen durch die Arbeit im kommenden Sorrrnersemester konkritisiert werden. Diese Arbeit wird den Beweis dafür zu erringen haben, dass das Kartell aus dem Schlaf erwacht und sich wieder seiner Aufgaben und Ziele bewußt geworden ist. Der äussere Eindruck, den die Tagung macht, war recht zufriedenstellend. Aus ihm Reich waren eine ganze Anzahl Bundesbrüder, so allein aus Königsberg und Hamburg je 11 Bundesbrüder, aus Köln, Bonn, Breslau, Leipzig je 3 und ais den andern Verbindungen je ein Bundesbruder. Man sah allerdings fast mr die jüngere Generation des Kartells vertreten, so dass die Generation, welchi gegen Ende des Krieges in das Karteil eingetreten war, fast die älteste auf dieser Tagung war. Es zeigte sich, dass doch im Kartell ein gewisser, wenn auch, wie sich immer wieder zeigt, viel zu geringer Nachwuchs vorhaiden ist, welcher willens und geeignet ist, die übernommene Arbeit weitü: fortzuführen und seinerseits an neue Generationen zu übergeben. 3) Vgl. hierzu Walter Schätze!: Der Staatsangehörigkeitswechsel bei Gebiftsveränderungen, (Zeitschrift für Völkerrecht, Bd. 12, S. 114 ff. -) Vgl. Art. 127 des Versailler Vertrages. :) Vgl. dazu Palästina-Mandat Art. 7. 4) Vgl. Walter Schätzel: „Der Staatsangehörigkeitswechsel bei Gebietsveräiderungen."

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