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Der jüdische Student · 1923-05-01 · Heft 3 (Mai 1923) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
20 (1923)
Issue
Heft 3 (Mai 1923)
Date
1923-05-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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- - C^s 72 'Miiteütuigcii des:. Rräsldiurns Urteil des Schiedsgerichts zwisdien K. J. V. und Blau-Weiß. 1. Es wird festgestellt, daß In den Beschlüssen und Handlungen weder des ßiau-'Weiß noch des K. J. V. ein Verschulden der Art erblickt werden kann, daß daraus gegen die eine oder andere Partei der Vorwurf unmoralischen Verhaltens oder der Schädigung zionistischer 3-nteressen abgeleitet' werden kann. 2. Es wird festgestellt, daß die Elision der Verbände ungenügend xmbereitet war, «und daß diese ungenügende Vorbereitung erheblich dazu .beigetragen hat, daß der Beschluß der Fusion nicht aufrechterhalten blieb, sondern nach kurzer Zeit die Auflösung der Elision erfolgte. .Insbesondere ' wird festgestellt, daß eine Anzahl von Fragen, die für das Gelingen der Fusion wichtig waren, in den Vorverhandlungen »nicht genügend geklärt worden ist, und daß im »letzten'Stadium der Verhandlungen auf dein Karleiltag ein iMißversianduis von schwerwiegenden Folgen unterlief. Das ■Mißverständnis bestand darin, daß der verhandelnde Vertreter des «Bläu-' Weiß sich für berechtigt hielt, dem vom K-J. V. vorgeschlagenen Statut namens des Blau-Weiß die Zustimmung zu erteilen, während der Bisa- Weiß, wie sich nachträglich herausstellte, mit dem Statut nicht einverstanden war. Es wird festgestellt, daß dieses Mißverständnis, auf keiner Seite durch illoyales oder unaufrichtiges Verhalten verschuldet war. Der Vertreter des Blau-Weiß glaubte'zur Zustimmung zum Statut berechtigt zu sein, weil dasselbe als provisorisch bezeichnet war. Die Vertreter des K. j. V. durften ihrerseits annehmen, daß die Zustimmung des Blau- Weiß-Vertreters eine endgültige 'sei, und führten darauf die Abstimmung irn Plenum des «Kartelltages durch. Die .Leitung des Blau-Weiß, die mit dem Statut ihrerseits nicht einverstanden war, willigte in diesem in die Fusion ein, weil die Abstimmung im Plenum des Kartelltages schon erfolgt war und ene .Rückgängigmachung in diesem Stadium die -schwersten Folgen befürchten'ließ. . 3. Es wird festgestellt, daß ein Verschulden des Blau-Weiß insofern vorliegt, als der Blau-Weiß nach erfolgter und von ihm akzeptierter Fusion in einem Memorandum fiuuEin mündlichen Verhandhingen im Präsidium des neilgegründeten Bundes Forderungen aufstellte, die mit den Prinzipien der. beschlossenen Fusion und dem angenommenen Statut unvereinbar waren/ Es wird weiter festgestellt daß das K. .I.V. berechtigt war, diese Forderaingen zurückzuweisen, and daß die Auirechtenhaltung derselben ihm Anlaß geben konnte, die »Fusion für aufgelöst zu erklären. Es wird gleichzeitig: ä\s wahr. unterstellt, daß gemäß den Aussagen, der Blau-Weiß-Vertreter beim B'lau-Weiß nicht die Absicht bestand, die" Fusion für alle Zelten zum Scheitern zu bringen, sondern daß der Blau-Weiß seine Forderungen so stellte, um die Verhandhingsfreiheit wiederzugewinnen und auf einer neuian Basis zu einer Fusion zu "gelangen. Gez.: Grünfelder. Boroschek, Majerczyk. Gez:: Lichtheim, Bloch, Mitteilungen des Präsidiums, Protokoll der Präsidiumssitzung vom 13/ 3. 1923. Anwesend: Sämtliche PräsidiumsmHglleder, ferner Ernst Böhm, Gotiheli; entschuldigt fehlt Siegbert Stein. 1. Jugendarbeit: Irvin Eisher 'benähtet über das ihm bis jeizt eingesandte "Material. In Cassel ist der Blau-Weiß aus dem Bunde ausgetreten und arbeitet unter Führung unseres Bbr. Erlanger als eine besondere Jugendgruppe. Die Gruppe ist 8Mann stark. In Nürnberg sind auch unsere

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