Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 20 (1923)
- Issue
- Heft 2 (März 1923)
- Date
- 1923-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Bericht* über den a.-o. K.-T. 47 eine Resolution gefaßt, in der für die Lösung der Ahherrem'ragc folgende Grundsätze aufgestellt wurden: 1. Der Zusammenhang zwischen deu Alten Herren und dein Kartet! ist aufrechtzuerhalten. 2. Die BV. BV. konstituieren sich als autonome Organisationen innerhalb des Kartells. Die Zusammenfassung der BV. BV. zu einem einheitlichen Al .hei renverbande unter eigener Leitung ist sofort in die Wege zn ic-iten. Nicht viel spater trat die Aufhebung der Fusion ein. Durch diese neue Sachlage konnte aber nichts an den Bestrebungen der Aitherrenschaft geändert werden: denn diese hatten, wie schon gc-avgi. viel liefere Uründc. als es die Durchführung der Fusion gewesen war. Auch nach Aufhebung der Fusion blieb die Notwendigkeit bestellen, der Aitherrenschaft neues Leben zu geben, und dies konnte nur geschehen, indem sie sich anders organisierte. Leider war es infolge der kurzen Zeit bis zu den neuen Kartelltag nicht möglich, die Alten Herren, insbesondere die in der Provinz, ausreichend über die beabsichtigte Neugestaltung der Aitherrenschaft zu informieren, zumal das ganze Interesse des Kartells sich, aui die Auf - hebung der Fusion und die Reorganisation des Kartells erstreckte. Auf d e Tagesordnung des a.-u. K.-T. w .»r auch die W^rechung der Altherrenfrage gesetzt. P\hkam am Sj.mr.tig abend zur 1 Beratung. Siegbert Stein leitete die Debatte ein und legte dem K.-T. einen Antrag vo . der mit unwesentlichen Abänderungen nachher vuüi K.-T. in folgender Form angenommen wurde: 1. Die BW BW des Kartells werden als in den Altiierren-Angelegenheiten autonome Organisationen des K.!\'. kmistitaiert. Sie bilden in ihrer (iesamtheit den ..Altherrenverbaud des KJW" Sie unterstehen in den Allher reu-Angelegenheiten ausschließlich dem vom Altherrentag gewählten Altherrenpräsidium. 2. Die .Mitglieder der BV. BV. haben sich der Kontrolle des Altherrenpräsidiums und der Leitung ihrer BV. BV. bezüglich der ■Erfüllung aller zionistischen Pflichten zu unterwerfen. X Tleichzeitig mit dem nächsten K.-T. ist ein aus Delegierten de-r BV. BV. bestehender Altherren tag einzuberufen, der in Uebereinstimmung mi: dem K.-T. die infoige der Autonomie der Alrherrenschafr erforderlichen Statutenänderungen vorzunehmen hat. 4. Bis zum Altherrentag werden die (jeschäue des Altherrenvcrb mdes von einem ..Vorläufigen Präsidium des AhherrenvcrbtindeV gerührt, das von dem auf dem K.-T. anwesenden Delegierten der BV. BW gewählt wird. Ihm liegt auch die Vorbereitung des Altlierreut tges ob. 5. Die Stellung der Aitherrenschaft bis zum Altherrentage wird du reit ein provisorisches Altherrensiatur. das durch Beschluß des Karteilpräsidiums und des ..Vorläufigen Präsidiums des AUherreuverbandcs*' umgehend in Kraft zu setzen ist. geregeft. In der Debatte zeigte sich, daß die Bundesbrüder, insbesondere die Aktiven, sich noch nicht mit dem Oedanken der Ati:<momre und ihren Konsequenzen vertraut gemacht hatten. Fs wurden von e;*:e<- Redhe v« ' Bundesbrüdern, insbesondere von Paul Hirsch, ferner einigen König« - herger Bundesbrüdem Bedenken gegen die Neuregelung der Steil.mg der Altherrenschaft aus dem Oesichlspuukt heraus erw.'.gen. dal] dadurch e' •. Auflösung der Beziehungen zwischen Alten Herren nnd deu Iv»r;.>'..rnti«at... (-iiureieu könne. Demgegenüber setzte -Wh Felix R o s e a N 1;j? h j ' den Ct.danken der Autonomie ein. Fr hiel; s"e für notwendig, um esJWv tmmal alle Kräfte der Akherrenscimfr für zionistische LeW.mig z^a:!:^':- zufassen. Dadurch könne nicht eine Fnurctndtmg von der .htgei.v . «ade-r; luir das Gegenteil herbeigeführt werden. Bbr. Platz, der den NWsen- Kranzbund angehört, betonte ebenfalls die Notw cnJigkeW die S:<'d;mg dvr Aitherrenschaft zum Kartell völlig neu zu regeln. >a eim röcht gr.:".e Wr- 'uste eintreten sollten. Bbr. Schwarz und Henrv l n a VW; \ die