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Der jüdische Student · 1922-10-01 · Heft 8 (Oktober 1922) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
19 (1922)
Issue
Heft 8 (Oktober 1922)
Date
1922-10-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Der Vorschlag einer Fusion zwischen KJV. \\:\d Blau-Wehi werden, die dort herrscht. Im Zusammenhang mit einer äkeren Ger.era.tion werden die Blau-Weißen einen weiteren und sicheren Blick für zionistische ■Fräsen erhalten. Der gemeinsame Bund wird seine Wirkung auf alle Generationen haben. Diese Chance wird deswegen nicht wieder geboten werden, weil beide Probleme in beiden Verbänden ztir Lösung drängen und ihre natürlichste Lösung in der Fusion finden.. Wir glaubten ferner, Differenzen in Fragen zionistischer Anschauung zurückstellen zu sollen, um sie •im neuen Bunde gemeinsam zu lösen. Diese Verschmelzung wird uns vor neue 'Kämpfe stellen, die wir aber, wenn wir sie als Bundesbrüder führen, ehrlicher und fruchtbringender austragen können. Und noch eins bestärkt uns, wen/i wir für die Fusion eintreten: Beide Teile glauben an sich und hoffen sich im neuen Bunde durchzusetzen. KJV. und Blau-Weiß bringen positive Werte in die Fusion mit. Diese Gesichtspunkte bestimmten das Präsidium in seiner Sitzimg vom 5. Oktober 1922, eine Kommission zu wählen, die mit dem Blau-Weiß zusammen an die Ausarbeitung konkreter Vorschläge gehen sollte. Die Kommission, die mehrmals tagte, kam zu dem Ergebnis, den beiden Bünden Vorschläge zu unterbreiten, die selbstverständlich nur in Umrissen das Hauptsächlichste enthalten, und die wir im folgenden näher erläutern wollen, Soweit es sich um die Organisation des ganzen Kartells handelt, wurden folgende Vorschläge gemacht*: 1. KJV. und Blau-Weiß schließen sich zu einem Bunde mit dem Namen Kartell Jüdischer Bünde Blau-Weiß (KJB. Blau-Weiß) zusammen. 2. Der Kartelltag bildet das oberste Organ und wählt das Präsidium auf dem Bundestag. 3. Das Präsidium ist dem 'Kartelltag verantwortlich. Die vorstehenden Sätze enthalten ausschließlich das, was im Prinzipiellen bei dem organisatorischen Aufbau von uns für Bedeutung war. Der „Bundestag1* soll die Zusammenkunft aller Angehörigen des Kartells sein, während der Kartelltag sich aus den gewählten Vertretern der einzelnen Bünde zusammensetzen soll. Bei der Besprechung spezieller Fragen gingen wir von dem Gedanken aus, daß man an Orten, wo bisher nur Kartellverbindungen oder nur Blau- Weißbünde bestehen, versuchen soll, sie allmählich nach dem im folgenden gekennzeichneten Prinzip zu entwickeln. An Orten, wo mehrere Verbindungen und mehrere Züge existieren, vollzieht sich die Fusion so, daß sich mehrere Bünde bilden. E i n solcher Bund besteht aus einer Corporation und einem resp. mehreren Blau- Weiß-Zügen. Die Zusammensetzung dieses einen Bundes gestaltet sich folgendermaßen: a) Dem Zug resp. den Zügen gehören an: Der bisherige Zug und diejenigen Mitglieder der Corporation, die geeignet sind, in den Zügen mitzuarbeiten. b) Der Bund der Aelteren besteht aus den bisherigen Mitgliedern der Corporation und den Mitgliedern der Züge, für die folgende Aufnahmebedingungen gelten: 1. Aufnahme erfolgt nur durch Beschluß des Bundes der Aelteren. bei Jamgen aus dem Zuge nach vorheriger Zustimmung des Führers. 2. Es können nur Jungen über 16 Jahren aufgenommen werden. Der Bund der Aelteren wählt die Kartelltagsdeiegierten in einem noch zu bestimmenden Zahlenverhältnis, c) Oer F n gc re Bund (FB.) besteht aus den Mitgliedern des Bundes der Aelteren, die bestimmte Bedingungen erfüllt haben (Examen usw.). Er trägt die Verantwortung für die Gesamtführung des Bundes. Der EB. wählt die Führer des Buudes der Aelteren, die vom Bundessenat (s. unten) bestätigt werden müssen und auf Vorschlag des Bundessenats die Führer der Züge. Der EB. kann die Führer abberufen.

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