Mannheim
Compact Memory

Der jüdische Student · 1922-06-01 · Heft 6 (Juni 1922) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der jüdische Student
Volume
19 (1922)
Issue
Heft 6 (Juni 1922)
Date
1922-06-01
Page
[Seite] (sequence 22)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3537599-3537768-3537774--5697-3543818
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Beschlüsse d Fordeningen nochmals genau festzule.i :. hat der Prüfling ein Examen abzulegen, in welchem er den Nachv, führen hat, -daß er fähig ist, zu den zionistischen Tagesfragen unu *.. gcnwartsamgoben Stellung zu nehmen und die Pflichten praktischer zionistischer und allgemein-jüdischer Betätigung zu, erfüllen. Das Examen ist nach Möglichkeit, abgesehen von der Prüfung im Hebräischen, nur vor solchen Alten Herren abzulegen, welche im zionistischen Leben tätig sind und kann in einem Kolloquium oder eaaer zionistischen Arbeit bestehen. 14. VJSt. H a s m o n a e a, Gießen: Die Kursleiter für das neue Semester sind auf dem Schlußkonvent des vorhergehenden Semesters zu wählen, wenn es irgendwie möglich ist. damit sie sich in den Ferien entsprechend vorbereiten. Thesen der Unterrichtskommission. I. Tendenz. 1. Eine Bibliographie über alle Gegenstände des Tendenzunterrichts soll sdhiellstens angefertigt und im J.St. veröffentlicht werden. 2. Um die Kontinuierlichkeit der Erziehung zu gewährleisten, ist es erforderen, wie bisher, den Fuxenunterricht für das 1. und 2. Semester zu trennen. Dabei ist die im J.St. April—Mai 1921, Seite 102, gegebene Einteilung beizubehalten. 3. ©er in derselben Nummer des J.St veröffentlichte Buchkatalog ist nicht aüs verbindlich zu betrachten, sondern soll nur einen ungefähren UeberHiek des durchzuarbeitenden Stoffes gewähren. Der Katalog ist im übrigen teilweise veraltet. 4. Wie Erfahrungen gezeigt haben, empfiehlt sich für den TendenzunterridU nicht nur 1—2 Stunden, sondern einen vollen Abend zu reservieren. IL Geschichte. 1. $eue Geschichte (seit der Emanzipation) ist im Tendenzunterricht zu behandeln. 2. Beim Burschenexamen ist eine Uebersicht der gesamten jüdischen Geschiente und genauere Kenntnis der alten Geschichte und des 19. Jahrhunderts nachzuweisen. 3. Wo geeignete Bundesbrüder vorhanden sind, ist Geschichtsunterricht zu erteilen, sonst empfiehlt sich, daß der Fuxmajor den Füxen die zu lesenden Bücher bezeichnet und gelegentlich Aussprachen darüber veranlaßt. — Nach dem Burschenexamen empfiehlt sich die Bildung spezieller Arbeitsgruppen von Bundesbrüdern, die sich besonders für Geschichte interessieren. 4. IDie Korporationen werden auf die Notwendigkeit hingewiesen, unseren Bundesbrüdern eine Kenntnis der jüdischen Tradition zu übermitteln. III. Palnstinakunde. 1. Beim Burschenexamen ist zu verlangen, Kenntnisse der tatsächlichen Verhältnisse in Palästina (Geographie und Geschichte der bisherigen jüdischen Tätigkeit im Lande; Grundlage ist am besten Nawratzki), sowie Verständnis für die Probleme des Aufbaus. 2. IDie systematische Burschenausbildung, die sich schon heute vorwiegend' mit zionistischen Gegenwartsproblemen beschäftigt, hat hier auch besonders Aufbauiragen zu berücksichtigen. IV. Hebräisch. I. Die im J.St. \um April-.Mai 1921 festgestellten Grundlagen für das nrbräische bleiben unverändert, insbesondere auch das Inaktiven-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.