Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 19 (1922)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1922)
- Date
- 1922-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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Beschlüsse des Kartelliages 2H- Kartell und von der zionistischen Arbeit trägt zum Teil das Kartell, fet in letzter Zeit ist versucht worden, die Altherrenschaft zu organisieren ind Besserung zw sehafien, ein Versuch, dessen Fortsetzung eine bedcuicjiic Aufgabe des nächsten KarteHjnhres darstellen muß. Diese Arbeit, welcie die persönliche Heranziehung der einzelnen Bundeshrüder zum Ziele -ha; ist zunächst vom Präsidium, den Verb nduagen und den Bezirksverbandei zu leisten. Ist dies geschehen, so sollen folgende Kartelltage Stellung »r den Alten Herren nehmen, die der zionistischen Arbeit kein Interesse meir entgegenzubringen vermögen. Die Frage der Keren Hajessod Zeichnung und Arbeit ist nur ein Sonderfall der eben gezogenen Nutzanwendung, daher in gleichem Sinne zu behandeln. Im übrigen unterstehen die Bundesbrüder in dieser Beziehimg der Z.V.f.D. und der Keren Hajessod-OrgSr nisation, denen das Kartell seine Fhrengerichtsordnung zur Verfügung stellt. Soweit sich hierbei Konflikte •ergeben sollten, die auf Grund unserer Ehrenratsordnung im Rahmen des Kartells zu regeln sind, hat dkse selbstverständlich zu geschehen. Der Kartelltag weist die Bezirksverbäntfe. darauf hin, daß die Ehren gorichtsbarkeit über Alte Herren schon jetzt dei Altherren-Organisationen zusteht und fordert die Bezirksverbände aui •ihre Fhrenräte zu bilden und diese im Bedarfsfälle den örtlichen Vertrau e nsk om m i ss i o ne n der Keren Hajessod-Organisation zur Vorfügung m stellen. Der Kartelltag betont, daß die oben umrissene Stellungnahme selbstverständlich nicht gegenüber den Alten Herren gilt, deren Verhältnis zur zionistischen Arbeit schon jetzt einwandfrei in negativem Sinne geklärt und deren Trennung vom Kartell daher im Interesse der Wahrhaftigkeit wie auch der Stoßkraft des Kartells zu fordern ist. Die Bezirksverbände sind verpflichtet, mindestens halbjährlich zu einer Tagung zusammenzutreten, und zwar nach Möglichkeit zu einer Zeit, in der die studierenden Bundesbrüder in den Heimatsorten sind. V. Gruppenbildung. 10. Antrag Arthur Stein: Eine Gruppenbildung in den einzelnen Verbindungen ist nur zwecks Durchführung bestimmter Arbeiten tinter Aufreehterhaltung der Einheit der Verbindungen, insbesondere unter Aufreehterhaltung einer einheitlichen Leitung und einheitlicher Erziehungsprinzipien, sowie der vom CC. als offiziell angesetzten gerneinsamen Veranstaltungen zulässig. VI. Hebräisch. 11. Antrag des Präsidium s: Der Kartelltag mißbilligt aufe schärfste, daß verschiedene Kartellverbindungen die Beschlüsse über das Hebräische nicht durchgeführt haben. Der Kartelltag bringt in Erinnerung, daß jeder Aktive verpflichtet ist, intensiv Hebräisch zu lernen und nicht ohne Bestellen des hebräischen Iuaktivenexamens inaktiviert werden darf. Als intensives Lernen ist es im allgemeinen nur anzuseilen, wenn 4—5 Stunden wöchentlich gelernt wird. Wo Sprachschulen bestehen, sind sie der geeignete Ort zum Lernen. Der Kartelltag beauftragt das Präsidium, die hebräische Arbeit der Verbindungen zu überwachen. Das Präsidium soll Verbindungen, in denen ohne Ausnahme-Entschuldigung nicht genügend Hebräisch gelernt wird, Bestrafung auf dem nächsten Kartelltag beantragen. 12. Antrag des Sport VJSt. Berlin: Gemäß des Beschlusses des Leipziger Kartelltagcs sind sämtliche Inaktivierungeu. die nach dem Leipziger Kartelltag ohne das vorgeschriebene hebräische Examen vorgenommen sind, nichtig. Die Verbindungen müssen in einer bestimmten Frist sämtliche Inaktivierungen zwecks Nachprüfimg d»em Präsidium mitteilen. Die Entscheidung über Ausnahmen von obigem Grundsatz liegt beim Präsidium. Yil. Unterricht. 13. A n t r a g der VJSt. H a s m o n a e a. B r e s 1 a u : Das In--