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Der jüdische Student · 1922-05-01 · Heft 5 (Mai 1922) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
19 (1922)
Issue
Heft 5 (Mai 1922)
Date
1922-05-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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132 ' Anträge an den Kartelltag *deren Thema von der wissenschaftlichen Kommission nach Rücksprache ntit dem Prüfling festzusetzen ist. 11. Das Inaktiv en-Examen ist zu erweitern. Außer der hebräischen Prüfung, deren Forderungen nochmals genau festzulegen sind, hat der Prüfling ein Examen abzulegen, in welchem er den Nachweis zu führen hat, daß er fähig ist, zu den zionistischen Tagesfragen und Gegenwartsaufgaben Stellung zu nehmen, und die Pflichten praktischer zionistischer und allgemein jüdischer Betätigung zu erfüllen. Das Examen ist nach Möglichkeit — abgesehen von der Prüfung im Hebräischen — nur vor solchen Alten Herren abzulegen, welche im zionistischen Leben tätig sind.' Anträge der Frankfurter Verbindungen Saronia und Jordania. 12. Die Wiedereinführung des Fuxenexamens. 13. Die Wiedereinführung einer schriftlichen Arbeit beim Burschenexamen (eine Anzahl der Themata soll vom Präsidium im Einverständnis mit der Unterrichtskpmmission aufgestellt werden). 14. Daß das Inaktiven-Examen gemäß dem Beschlüsse des Leipziger Kartelltages weiterbesteht und mit aller Schärfe durchgeführt wird. Anträge der VJSt. Kadimah-Bonn. 15. Das Präsidium setze sich mit der zionistischen Organisation zwecks Schaffung und Bereitstellung hebräischer Lehrbücher in Verbindung. 16. Der Kartelltag bedauert, daß die so oft gestellte Forderung nach Herausgabe einer KJV.-Geschichte noch immer nicht erfüllt ist und 'beauftragt das Präsidium, möglichst beschleunigt eine solche herauszugeben. Anträge der VJSt. Hasmonaea-Gießen. 17. Die Kursleiter für das neue Semester sind auf dem Schlußkonvent des vorhergehenden Semesters zu wählen, d-amit sie sich in den Ferien entsprechend vorbereiten. 18. Um eine einheitliche Regelung beim Burschenexamen zu erzielen, wolle der Kartelltag beschließen, ad § 47, 4 K.O.: Das Burschenexamen ist bestanden, wenn es in sämtlichen Fächern bestanden ist. Ist das Burschenexamen in mehr als einem Fache nicht bestanden, so ist es in sämtlichen Fächern zu wiederholen. '19. Das Präsidium wird beauftragt, spätestens bis zum nächsten Kartelltag eine Prüfungsordnung für das Burschen- und Inaktivenexamen auszuarbeiten. Antrag des VJSt., Berlin. 20. Der VJSt. Berlin beantragt: Der Kartelltag möge die baldige Herausgabe einer Darstellung der KJV.-Geschichte beschließen. 21. Für die Unterweisung der Füxe in jüdischer Geschichte soll die Stoffeinteilung mindestens dahin geändert werden, daß bis zum Fuxenexamen lediglich die Zeit bis Ende des 5.-Jahrhunderts d. gew. Zeitr. (Abschluß des Talmud) zur Darstellung gelangt. Antrag des Präsidiums. 22. Der KT. mißbilligt aufs schärfste, daß verschiedene Kartellverbindungen die Beschlüsse über das Hebräische nicht durchgeführt haben. Der KT. bringt in Erinnerung, daß jeder Aktive verpflichtet ist, -intensiv Hebräisch zu lernen und nicht ohne Bestehen des hebr. Inaktivenexamens inaktiviert werden darf. Als intensives Lernen ist es im allgemeinen nur anzusehen, wenn 4—5 Stunden wöchentlich gelernt wird. Wo Sprachschulen bestehen, sind sie der geeignete Ort zum Lernen. Der KT. beauftragt das Präsidium, die hebräische Arbeit der Verbindungen zu überwachen. Das Präsidium soll gegen Verbindungen, in denen ohne Ausnahme-Entschuldigungen nicht genügend Hebräisch gelernt wird, Bestrafung auf dem nächsten KT. beantragen. Antrag der Kadimah-Hamburg. 23. Der Kartelltag wolle beschließen, anstelle der bisherigen Unterrichtskommission eine Kommission für Erziehung und Unterricht einzusetzen, die mindestens einen älteren, aber in der Verbindungsarbeit stehenden Bundesbruder jeder Verbindung enthalten soll. Die Mitglieder sind oie der

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