Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 19 (1922)
- Issue
- Heft 4 (April 1922)
- Date
- 1922-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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IS meinüng des künftigen rechtlichen Auftraggebers, des Völkerbundes, entworfen hat> und das in den früher erwähnten politischen Dokumenten festgelegt ist. Das ist auch darin zum Ausdruck gekommen, daß zum Gouverneur Palästinas ein Jude ernannt worden ist, der am Zustandekommen der Balfour»Deklaration persönlich mitgewirkt hat. Die Durchführung dieses Programms, die Errichtung der jüdischen Heimstätte, verlangt naturgemäß, eben weil es Programm!, also noch nicht Wirklichkeit ist, daß in gewissem Sinne von der ausschließlichen Berücksichtigung der heute vorhandenen Tatsachen abgesehen, daß die angestrebte . Entwicklung gegenüber der tatsächlichen Wirklichkeit zur Geltung gebracht und bewußt, gewissermaßen künstlich, gefördert wird. Mit dieser Notwendigkeit stim'mt die Haltung der palästinensischen Regierung nicht überein. Sie steht offensichtlich zu stark unter dem Eindruck der in der Gegenwart vorhandenen Kräfteverteilung. Es fehlt ihr eine in Entschiedenheit sich ausdrücxcende Geneigtheit, die Entwicklung zur jüdischen Heimstätte durchzusetzen, auch unter Überwindung von Widerständen, die sich aus den Zuständen der Gegenwart ergeben. * Deswegen hat sie den großen Fehler begangen, Unruhen, die sich gegen die jüdische Einwanderung richteten, mit einem Einwanderungsverbot und mit einer zweideutigen Interpretation der Balföür-Erklärung zu beantworten, anstatt mit kräftigem Schutz und entschiedener Förderung der Einwanderung. Deswegen ist ein häufig zu beobachtender Leitgedanke in der Politik der palästinensischen Regierung, daß die Verwaltung vom Grundsatz der Gleichberechtigung, der gleichmäßigen Berücksichtigung der Bevölkerungsgruppen ausgehen müsse. So berechtigt dieser Grundsatz unter normalen politischen Verhältnissen ist, so sehr er auch für Palästina anerkannt werden muß, wenn die als normaler politischer Zustand Palästinas zu erstrebende jüdische Heimstätte errichtet ist, so verkehrt muß er wirken, wenn er, wie es jetzt geschient, abstrakt auf die jetzt gegebenen Verhältnisse angewandt wird, ohne daß die jüdische Entwicklung und das Ziel der .Balfour-Deklaration alsVoraussetzungen anerkannt werden. Dehn diese Anwendung des Gleichberechtigungs-Prinzips muß zu einer, Begünstigung der Tendenzen führen, die sich organisch, ohne bewußte Leitung, aus dem 'Zustande der Gegenwart ergeben würden. : Und diese führen selbstverständlich nicht zu einer Entwicke-