Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 18 (1921)
- Issue
- Heft 5 (September 1921)
- Date
- 1921-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
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226 •t ' - Richtlinien über das Beireiben von Leibesübungen, 4. Veranstaltungen mehrerer benachbarter Verbindungen, etwa im Stile der Treffahrten des Blau-Weiß mit gemeinsamen Spielen, Wettkämpfen usw., sind durch das Ressort für Turnen und Sport zu organisieren. Auf den Kartelltagen sind, wie man es bereits mehrfach beschlossen hat, derartige Veranstaltungen den bisher üblichen vorzuziehen. 5. Wo das K. J. V. in der Lage ist, nach außen hin innerhalb der jüdischen Jugend im Sinne der Förderung der Leibesübung zu wirken, hat es dies als seine Aufgabe anzusehen. Also: Heranziehung der Jugendorganisationen (Blau-Weiß, J. J. W. B. usw.) zum gemeinsamen Üben auf dem Sportplatz. *) 6. Anlage von jüdischen Sportplätzen und Bootshäusern, bzw. Unterstützung derartiger Bestrebungen. Die Tätigkeit des Ressorts für Turnen und Sport ist hiermit umschrieben. Es besteht in der Durchführung der in diesen fünf Punkten gegebenen Forderungen und in der Schaffung der hierfür notwendigen Vorbedingungen; insbesondere in zweckmäßigen Uber Weisungen (es scheint mir überhaupt notwendig, das Uberweisungsressort in der jetzt bestehenden Form aufzulösen und aus je einem Vertreter des Erziehungs- und Sportressorts neu zu bilden.) Das Ressort für Turnen und, Sport hätte ferner die Aufgabe, Richtlinien für einen systematischen Turn- und Sportbetrieb herauszugeben und den einzelnen Verbindungen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse Rat zu erteilen. Hierzu wäre es allerdings notwendig, daß entgegen der bisherigen Auffassung das Ressort für Turnen und Sport nicht als rein organisatorische Angelegenheit angesehen wird, sondern nur von Bundesbrüdern, die durch ihre persönliche Einstellung wie durch ihre praktische Betätigung hierfür geeignet sind, geleitet wird. Diese Anforderungen sind nicht geringer Natur und ich weiß nicht, ob das Kartell überhaupt geeignete Bundes brüder besitzt. Von den bisherigen Ressortleitern scheint mir der jetzige der erste zu sein, der diese Aufgaben wenigstens erkennt. — Wir wollen in unsern Bundesbrüdern das gesunde Körpergefühl erwecken, den Sinn für den harmonisch durchgebildeten Körper und Geist. Wir wollen dies erreichen durch Beispiel und Förderung aller Bestrebungen in dieser Richtung; nicht durch äußeren Zwang. Wir wollen nicht durch hygienische oder sonstige Begründung unter Appell an das Pflichtgefühl die Bundesbrüder* zur Leibesübung bringen, sondern wir müssen sie ihnen zur Lebensnotwendigkeit machen; Leibesübung muß einem jeden zum Erlebnis werden. Wir wollen dies alles für das jüdische Volk. Im jüdischen Volk muß wahre Körperkultur getrieben werden; mit seiner Wiedergeburt muß auch die Wiedererweckung des gesunden, natürlichen Körpergefühles verbunden sein, und die Zeit, wo man diesen Typus als Extrem hinstellt, muß überwunden sein mit dem übrigen Ghetto. Richtlinien über das Betreiben von Leibesübungen während des Wintersemesters. Von Ernst Simon II, Würzburg. Die Aufgabe aller Leibesübungen ist Durchbildung des gesamten Körpers; für den, der Sport treibt, sind diese eine selbstverständliche Vorbedingung. Da im Winter der Wettkampf nur in beschränktem Maße stattfindet, so ist diese Jahreszeit mehr als der Sommer dieser allgemeinen Durchbildung gewidmet: Es kommen folgende Möglichkeiten (nach denlokalen Verhältnissen besonders zu beurteilen) in Frage: Turnen und Gymnastik, Boxen, Ringen, Hallentraining, Waldlauf, Rasenspiele, Wintersport (insbesondere Skilaufen). Im folgenden werden kurze Anweisungen gegeben, die allerdings schon Verständnis bei den Leitern der einzelnen .Veranstaltungen voraussetzen: v *) Auf die Frage der Gründung eigener sportlich gerichteter Jugendabteilung möchte ich noch besonders zurückkommen. ~~