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Der jüdische Student · 1921-09-01 · Heft 5 (September 1921) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
18 (1921)
Issue
Heft 5 (September 1921)
Date
1921-09-01
Page
[Seite] (sequence 32)
Language
German
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216 Die Arbeit für die National-Bibliothek für Geographie und Geschichte, nicht einmal für Palästina. Hier könnten und sollten einzelne Freunde der Bibliothek eingreifen und Sonderstiftüngen machen, auf den Namen ihrer Eltern oder anderer teurer Angehöriger, und eine größere Summe spenden, um einzelne Fachbibliotheken innerhalb der großen National- und Universitäts- Bibliothek zu schaffen, und so den^ Namen unvergeßlicher Eltern unvergänglicher zu machen, als wenn sie das herrlichste Bauwerk aus Stein über dem Grabe errichten wollten. In ähnlicher Weise wäre es wichtig, wenn einzelne Vereine, Gesellschaften, Gemeinden, wissenschaftliche Institute eine Art von Patenschaften innerhalb der Bibliothek übernehmen. So könnten sich sehr wohl die jüdischen Juristen zusammenschließen, um in Jerusalem für die Schaffung einer großen juristischen Abteilung zu sorgen, die Architekten für eine bautechnische, die Roentgenologen für eine Röntgenologische Fachbibliothek. Es wäre ehrenvoll für eine jüdische Gemeinde, wenn sie z. B. die sehr notwendige pädagogische Abteilung als ihr besonderes Patengeschenk betrachten würde. Es ist selbstverständlich, daß eine Universitäts-Bibliothek alle Schriften enthalten sollte, die auf den Unterricht und die Organisation, überhaupt auf alle Verhältnisse im Hochschulunterricht und im Studentenleben Bezug haben. Dazu kommen die von und an Universitäten herausgegebenen Schriften. Das wäre die gegebene Patenschaft der Studenten. Kurzum, der Möglichkeiten sind viele, wenn nur der Wille da ist. Einige kurze Winke für die Sammlung von Büchern: Nur gut erhaltene Exemplare haben Wert. Nur dann kommen weniger gut erhaltene oder gar unvollständige Exemplare in Frage, wenn es sich um wertvolle seltene Bücher handelt, die sonst gar nicht oder nur überaus schwer zu beschaffen sind. Man sammle möglichst gebundene Bücher. Jeder jüdische Schriftsteller, Buchdrucker, Verleger sollte von jeder Publikation, ganz gleich welchen Charakters und Umfangs, in welcher Sprache und aus welchem Fabhe, mindestens ein Ehrenpflichtexemplar der Jerusalem-Bibliothek übersenden. Alle jüdischen Akademiker sollten sich für verpflichtet halten, die von ihnen gehaltenen Zeitschriften sorgfältig zu sammeln und jahrgangsweise vollständig der Bibliothek zu überreichen. Wer von einer Privat-Bibliothek weiß, die irgendwie vor der Auflösung steht, sollte den Besitzer veranlassen, diese der Nationalbibliothek einzuverleiben. Wer eine Privatbibliothek besitzt, sollte rechtzeitig dafür sorgen, daß nach seinem Ableben seine Bücher seinen Namen an den geweihten Stätten Jerusalems verewigen. Alle Drucksachen, die irgendwie in Beziehung zum Judentume oder zum Orient stehen, sollte man jedenfalls der Jeru- , salem-Bibliothek einsenden, möglichst in wenigstens zwei Exemplaren. Von jedem periodischen und jedem Gelegenheitsdruck auf dem Gebiete des Judentums (Vereinsstatuten, Vereinslieder, Flugblätter, Zeitschriften, Protokolle, Jahresberichte usw.) sind je zwei Exemplare als Ehrenpflichtexemplare zuzusenden. In jeder große-

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