Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 18 (1921)
- Issue
- Heft 3 (April 1921)
- Date
- 1921-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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r Das hebräische Iriaktivenexamen 111 2. Seme si er : Das hebräische Verbum in allen Stämmen und Konjugationen. * Erläuterung des Gebrauchs des Waw Hahippuch. (Rath Lektion 65 ff.) Bibellektüre: 1. Mose, Kap. 22,-23, 24, 37, 39ff. Mit Übung im Lesen unpünktierter Texte muß rechtzeitig begonnen werden. Eine für diesen Zweck sehr geeignete Methode, die an der Hebräischen Sprachschule zu Berlin angewandt wird, sei hier genannt. Die Schüler schreiben zu Hause den durchzunehmenden Bibeltext ohne Punkte ab und lesen ihn in der Stunde'aus ihren Heften vor. Dabei können noch die Hefte vertauscht werden, um die Schüler an das Lesen fremder Handschriften zu gewöhnen. Im Rath können durchgenommen werden: Lektionen 76, 58 b, 72, 99, 84, 102, 120. 3. Semester: Rath, Lektionen 104, 106, 107, 1Q9, 126. Ausgewählte Stücke aus Prakim Rischonim, Teil II. Zusammenhängende Lektüre von 1. Mose mit der zugehörigen Agada (in der Sammlung ,,'Schwilim"). 4. Semester: 2. Mose mit Agada. Prakim Rischonim IL Lektüre einzelner Erzählungen von Feierberg und Berkowitz (Schwilim Nr. 3 und 4). Schriftliche Arbeiten, hauptsächlich Übersetzungen ins Hebräische und freie Themen (vom zweiten Semester ab) müssen regelmäßig angefertigt werden, im ersten Semester mindestens zweimal, später mindestens einmal wöchentlich. Für alle Kurse müssen ausnahmslos vier Unterrichtsstunden i n de r Woche als Mindestmaß f e s t g e s e t z t werden. Schon ein dreistündiger Kurs hört auf, Unterricht zu sein und wird zur Spielerei: nur wenn technische Schwierigkeiten beson* derer Art vorliegen, sollte man statt viermal zu je einer Stunde dreimal zu je anderthalb Stunden einteilen. Erfahrungsgemäß kompensiert diese Einteilung die erstere nicht. Nun zur Frage des Examens selbst. Dies soll aus drei Prüfungsfächern bestehen: Tenach, Grammatik und Neuhebräisch. Der zur Uber- . setzung oder auch zu mündlicher hebräischer Wiedergabe vorgelegte Tena chtext ist am zweckmäßigsten den Büchern Richter, Samuel oder Könige zu entnehmen, da diese fast ausschließlich erzählenden Inhalts sind und keine nennenswerten Schwierigkeiten bieten. Es kommen z. B. in Betracht: Richter Kap. 7, 9, 14 — 16; 1. Samuel 9 — 11, 16 — 19, 25 — 26; 2. Samuel 12,1 — 25, 15 — 17, 19; I.Könige 17 — 19, 21; 2.Könige 2, 4 —5. Bei Bundesbrüdern, die die erzählenden Teile der Bibel noch nicht ganz gelesen haben, sind natürlich die betreffenden Stellen in erster Linie heranzuziehen. Im Anschluß an Tenach ist der Examinand gründlich in Grammatik zu prüfen. Hierbei muß vor allem auf eine gründliche Kenntnis des Verbs in allen Konjugationen und Stämmen Wert gelegt werden. Denn eine sichere Beherrschung der (im Grunde genommen ziemlich einfachen) hebräischen Verbformen ist die erste Voraussetzung zum Lesen unpunktierter Texte. Hier darf sich der Examinator nicht mit ein paar Formeln begnügen, sondern muß ein gewisses Verständnis für den Aufbau des Verbs und die speziellen Bedeutungen der einzelnen Konjugationen verlangen. Den dritten Teil des Examens bildet die Prüfung im Neuhebräische n. Der hierbei zum Lesen und Übersetzen vorgelegte Text soll unpunktiert sein; in der Norm können hier keine allzu großen Anforde- . rungen gestellt werden. Es kommen etwa" in Frage'unpunktierte Stücke aus Prakim Rischonim II oder das Heft „Agada" aus den „Schwilim". Am praktischsten ist es, dem Bundesbruder vor dem Lesen einige Minuten Zeit zu lassen, damit er den Text überlesen und nach fremden Vokabeln fragen kann. An die Übersetzung könnte sich noch eine zum- Thema gehörende leichte hebräische Konversation anschließen. Wenn das hebräische Inaktivenexamen in der Weise, wie es hier, skizziert wurde, gleichmäßig im ganzen Kartell durchgeführt wirdr so kann es zu einer für das K. J. V. bedeutsamen Einrichtung werden.