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Der jüdische Student · 1921-04-01 · Heft 3 (April 1921) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
18 (1921)
Issue
Heft 3 (April 1921)
Date
1921-04-01
Page
[Seite] (sequence 30)
Language
German
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HO. Das hebräische Inäktivenexamen * Das hebräische Inäktivenexamen Puren den Beschluß, die Inaktivierung eines Bundesbruders von einem bestandenen hebräischen Examen abhängig; zu machen, hat der Kartelltag die. Möglichkeit geschaffen, die hebräische Durchbildung der Bundesbrüder einer strengen Kontrolle* zu unterwerfen. Hierbei mußvorausgesetzt werden, daß jede Verbindung gewillt ist, dies Examen mit der nötigen Strenge durchzuführen und ihm so eine ähnliche Bedeutung zu geben, wie sie die Burschenprüfung in den meisten Verbindungen besitzt. Konzessionen irgendwelcher Art sind bei diesem Examen um so weniger angebracht, als es nach der Inaktivierung in den meisten Fällen ausgeschlossen ist, den Bundesbruder, der. ja dann in erhöhtem Maße von seinem Studium in Anspruch genommen wird, zu intensiver Mitarbeit auch im Hebräischen heranzuziehen. Aus einer „Nachprüfung", die der wohlwollende Examinator, der sich den vielen mehr oder minder gewichtigen' Gründen des Prüflings nieht verschließen konnte, diesem genehmigt, dürfte in diesem Falle kaum etwas werden — im Gegensatz zu der Burschenprüfungi nach welcher der BundesbruderL noch* mehrere Semester -lang die Gelegenheit hat, seine gewöhnlich leider allzu mangelhaften jüdischen Kenntnisse auf den verschiedensten Gebieten in Burschenkursen und dergleichen zu erweitern. Um die Forderung einer solchen Prüfung schärfer formulieren zu können, müssen wir zunächst nach der Zeit fragen, die dem Bundesbruderbis zur Inaktivierung zur Verfügung steht. 'Bei den folgenden Betrachtungen, die für den Durchschnitt berechnet sind, können die Verhältnisse nicht allzu günstig angenommen werden. Zunächst muß damit gerechnet werden, daß der Bundesbruder erst mit Beginn des zweiten Semesters, von dem ab der hebräische Unterricht obligatorisch ist, mit dem regelmäßigen Lernen anfängt. Von den fünf Semestern, die ihm dann in der Regel bis zur Inaktivierung verbleiben, müssen wir ein' weiteres in Abzug bringen, in dem der Bundesbruder durch Überbürdung mit seinem Studium (Vorbereitung zu einem Examen, Teilnahme an wichtigen Kollegs, deren Lage eine regelmäßige Mitarbeit in dem hebräischen Kurs unmöglich machte, u. ä.), oder durch wichtige zionistische Außenarbeit seine hebräische Ausbildung nicht fortsetzen kann. Wir dürfen also annehmen, daß dem Bundesbruder vier Semester für regelmäßige hebräische Arbeit zur Verfügung stehen. Ferner dürfen wir im allgemeinen keine besondere sprachliche Begabung voraussetzen, aber immerhin das Interesse für den Unterricht, das dem ehrlichen Willen zur Erlernung der nationalen Sprache entspringt. Im Interesse der nicht geringen Zahl der Bundesbrüder> die in den ersten Semestern den Ort ihres Studiums wechseln, ist ein möglichst einheitlicher Aufbau des Lehrplans für alle Verbindungen erwünscht. Zu Beginn, eines jeden Semesters ist von dem Kursleiter, der dem Konvent möglichst oft über die Fortschritte des Kurses zu berichten hat und von ihm in jeder Weise unterstützt werden muß, das Unterrichtspensum einzuteilen und unbedingt bis zum festgesetzten Termin zu erledigen. Während der Ferien sind Wiederholungskurse einzurichten, die es allen am Ort befindlichen - Bundesbrüdern ermöglichen, den im vorigen Semester durchgenommenen Stoff zu wiederholen und zu befestigen. / Im folgenden sei eine kurze Skizzierung eines einheitlichen, auf vier Semester berechneten Unterrichtsplanes gegeben. 1. Semester : Rath, Lektion 1 — 40. Von Lektion 10 ab systematische Durchnahme aller Verbstämme im Kai, dann das regelmäßige Verbum in allen Konjugationen und die übrigen Stämme außer Kephülim im Niphal, Piel und Hiphil. Zwischendurch kann gelesen werden: Rath, Lektionen 83, 54 b, 112 a,. 125, 51 und 98. -

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