Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 18 (1921)
- Issue
- Heft 2 (März 1921)
- Date
- 1921-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Berufsybrberehung der Juristen 59 . Die Aufgaben, die uns Juristen hieraus erwachsen, sind klar. Neben einer gründlichen allgemeinen juristischen Ausbildung bedürfen wir vor allem einer intensiven Beschäftigung mit den Gegenständen des öffentlichen Rechts, dem englischen Recht (besonders Kolonialreeht) uncr»dem jüdischen Recht. Für letztere beiden Zweige findet man Literatur in dem ausführlichen Katalog der Berliner Universität für „Internationales und ausländisches Recht"; die Literatur über jüdisches Recht ist übrigens zahlreicher als ich es bisher angenommen hatte. Unumgänglich notwendig erscheint mir das Erlernen der englischen und der hebräischen Sprache, da natürlich ein Studium der über englisches und jüdisches Recht erschienenen Werke nicht genügt, sondern auf die Quellen zurückgegangen werden muß. Ich will endlich ganz kurz hier noch andeuten, daß es auch im Galuth sehr viel Arbeit für zionistische Juristen gibt. Als unser Bundesbruder Polke kurz vor dem Tode des Breslauer jüdischen Historikers Prof! Braun mit letzterem Rücksprache wegen eines gemeinderechtlichen Themas nahm, klagte dieser darüber, daß es keine brauchbare Zusammenstellung der jüdisch bedeutsamen Gesetze im Deutschen Reich gebe und wies darauf hin, daß hier eine dankenswerte Aufgabe vorliege, für die die großen jüdischen Organisationen sicher Geld zur Verfügung stellen würden. Solche Aufgaben ließen sich in Mengen finden. Dies alles müßte eine Berufsvorbereitung der Juristen berücksichtigen. Sie sollte möglichst unter Leitung eines älteren Bundesbruders nach einem genau aufzustellenden Plan schon in der frühesten Studienzeit beginnen, wo sie wenig Zeit dann in Anspruch nehmen wira, wenn der junge Bundesbruder intensiv dem Universitätsstudium nachgeht. Besonders aber sollten unsere Referendare hierauf hingewiesen werden, die leicht die Zeit zu rechts vergleichenden Darstellungen oder Abfassung von Grundzügen für die Gestaltung jüdischen Rechts u. a. aufbringen dürften. Unbedingt notwendig ist eine Organisierung innerhalb des Kartells und die Schaffung einer Zentralinstanz. Aufgabe der letzteren ist: 1. Aufstellung von Ausbildungsplänen; 2. Anregung zu notwendigen Arbeiten; 3. Aufstellung uöd Sammlung der erforderlichen Literatur; 4. Sofortige Aufnahme der Verbindung mit den in Erez-Israel mit Schaffung jüdischen Rechts beschäftigten Instanzen, sowie modernen Berufsorganisationen. Ich schreibe diese Zeilen zu einer Zeit, da ich von den die Berufs - Vorbereitung betreffenden Beschlüssen des Kartelltags noch keine Ahnung habe. Sie sollen dazu dienen, die Beschlüsse, falls sie getroffen worden sind, auch für uns Juristen in die Tat umzusetzen. Ich möchte hier nur kurz bemerken, daß einige Berliner Bundes - brüder, >die Juristen sind, die Organisation eines Fachverbandes der Juristen in Angriff nehmen wollen. Ihre Arbeit denken sie sich ähnlich, wie sie hier von Deutschmann verlangt wird. Im übrigen wird Bundesbruder Walter Moses, der sich zur Zeit auf einer Palästinareise befindet, sich bemühen, uns das notwendige Material über Betätigungs* mögiichkeiten für Juristen in Palästina (Mischpat Kaschalom, Beamte usw.) zu beschaffen. Fritz Löwen stein